Über das Versorgungswerk

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein übernimmt und bietet seit 1974 für die schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Familienangehörigen eine verlässliche und effektive wirtschaftliche Absicherung für den Lebensabschnitt nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit im Alter. Darüber hinaus gewährt das Versorgungswerk gemäß Satzung die soziale Sicherung bei Berufsunfähigkeit, unterstützt bei Reha-Maßnahmen und kümmert sich um die Hinterbliebenen.

Seit 1974 wird dieses durch die Verwurzelung in der Kollegenschaft, in der Selbstverwaltung und durch die Nähe und Zugewandheit der Verwaltung zu den Mitgliedern sichergestellt.

Das Versorgungswerk ist eine besondere, rechtlich nicht selbstständige Einrichtung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Kiel. Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, Versorgungsleistungen nach Maßgabe der Satzung zu gewähren. Das Vermögen des Versorgungswerkes wird selbstständig verwaltet und rechtlich vertreten. Hierdurch ist sichergestellt, dass es zu keinen rechtlichen Verflechtungen zwischen dem Vermögen der Zahnärztekammer und des Versorgungswerkes kommt. Das Versorgungswerk haftet nicht für Verbindlichkeiten der Zahnärztekammer und umgekehrt. Rechtsgrundlage bildet das Heilberufekammergesetz sowie die Satzung des Vorsorgungswerkes.

Das Versorgungswerk bietet eine eigenständige, starke, nachhaltige und solidarische Rentenabsicherung ohne staatliche Zuschüsse. Auf Grund des Kapitaldeckungsverfahren zahlt jedes Mitglied für sich selbst ein und bestimmt damit selbst aktiv darüber, wie hoch die Absicherung für BU und Rente ausfällt (vgl. Mitglieder, Themen). Aufgrund des Zinseszinseffektes ergeben die ersten Beiträge den höchsten Gewinn.