Das Versorgungswerk Schleswig-Holstein
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer SH übernimmt seit 1979 für die schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Familienangehörigen laut Satzung die wirtschaftliche Sicherung für den Lebensabschnitt nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit im Alter. Darüber hinaus garantiert das Versorgungswerk die soziale Sicherung bei Berufsunfähigkeit und vorzeitigem Tod.
Allgemeine Informationen für Mitglieder, Arbeit- und Auftraggeber
- Informationen zum Rentenbeitrag
- zusätzliche Zahlungen an das Versorgungswerk – Ausnutzung steuerlicher Vorteile
- Anerkennung von Kindererziehungszeiten