Das ist die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Die Zahnärztekammer wurde am 27. April 1946 gegründet. Mitglieder sind alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder -wenn sie ihren Beruf nicht ausüben- wohnen. Mit Stand vom 1. März 2025 hat die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 3.743 Mitglieder (davon1.678 weibliche und 2.065 männliche). Die Zahl der niedergelassenen Mitglieder beträgt 1.487 (davon 554 weibliche und 933 männliche).
Die Organe der Zahnärztekammer und damit die Entscheidungsgremien sind die Kammerversammlung und der Vorstand. Diese werden durch die Mitglieder aus ihrem Kreis heraus im fünfjährigem Rhythmus gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer und wird durch eine Geschäftsführung sowie durch die zurzeit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.
Rechtsgrundlage der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ist das Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz).
Jahresbericht
Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zum Download.

Chroniken
Zu ihrem 75. Geburtstag hat die Kammer im Jahr 2021 die Jubiläumsbroschüre „Zahnärztekammer Schleswig-Holstein – Gestern. Heute. Morgen.“ herausgebracht. Bereits 1996 gab es zum 50. Jahrestag die Publikation „50 Jahre Zahnärztekammer Schleswig-Holstein – Eine Chronik“.