Das ist die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Die Zahnärztekammer wurde am 27. April 1946 gegründet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz).
Mitglieder sind alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder (wenn sie ihren Beruf nicht ausüben) wohnen. Mit Stand vom 1. Mai 2023 hat die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 3.654 Mitglieder (davon 2.059 männlich und 1.595 weiblich). Die Zahl der niedergelassenen Mitglieder beträgt 1.542 (davon 979 männlich, 563 weiblich).
Die Organe der Zahnärztekammer sind die Kammerversammlung und der Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer und bedient sich einer Geschäftsführung. Am Sitz der Zahnärztekammer in Kiel sind zurzeit 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Zu ihrem 75. Geburtstag hat die Kammer im Jahr 2021 die Jubiläumsbroschüre „Zahnärztekammer Schleswig-Holstein – Gestern. Heute. Morgen.“ herausgebracht. Bereits 1996 gab es zum 50. Jahrestag die Publikation „50 Jahre Zahnärztekammer Schleswig-Holstein – Eine Chronik“.
