Das ist die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Die Zahnärztekammer wurde am 27. April 1946 gegründet. Mitglieder sind alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder -wenn sie ihren Beruf nicht ausüben- wohnen. Mit Stand vom 1. Oktober 2024 hat die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 3.727 Mitglieder (davon1.655 weibliche und 2.072 männliche). Die Zahl der niedergelassenen Mitglieder beträgt 1.501 (davon 555 weibliche und 946 männliche).

Die Organe der Zahnärztekammer und damit die Entscheidungsgremien sind die Kammerversammlung und der Vorstand. Diese werden durch die Mitglieder aus ihrem Kreis heraus im fünfjährigem Rhythmus gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer und wird durch eine Geschäftsführung sowie durch die zurzeit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.

Rechtsgrundlage der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ist das Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz).

Jahresbericht

Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zum Download.

Chroniken

Zu ihrem 75. Geburtstag hat die Kammer im Jahr 2021 die Jubiläumsbroschüre „Zahnärztekammer Schleswig-Holstein – Gestern. Heute. Morgen.“ herausgebracht. Bereits 1996 gab es zum 50. Jahrestag die Publikation „50 Jahre Zahnärztekammer Schleswig-Holstein – Eine Chronik“.