Aufgaben der Kammer
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die gesetzliche Vertretung der schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie setzt sich für die gesundheits- und berufspolitischen sowie sozialen Interessen ihrer rund 3.500 Mitglieder ein und ist kompetenter Ansprechpartner gegenüber der Landesregierung, den Parteien, Behörden und Verbänden.
Zu den Aufgaben der Zahnärztekammer gehören:
- An der Erhaltung eines sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstandes mitzuwirken, insbesondere durch Förderung der beruflichen Fortbildung und der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
- Den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
- Stellung zu nehmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie Unterbreitung von Vorschlägen für alle den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen und Erstattung von Gutachten.
- Die Berufspflichten der Kammermitglieder in einer Berufsordnung und die Weiterbildung der Kammermitglieder in einer Weiterbildungsordnung zu regeln sowie die Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.
- Die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen.
- Auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und zu Dritten hin zu wirken.
- An Kammermitglieder Heilberufsausweise und sonstige Bescheinigungen auszugeben.
Für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein bietet sie eine Patientenberatungsstelle an und regelt den Notfallbereitschaftsdienst.
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