Standespolitik
Die Organe der Kammer sind die Kammerversammlung und der Vorstand. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ist stets bemüht, einen fruchtbaren Boden für standespolitisches Handeln und Gestalten zu bereiten. Insbesondere die halbjährlich stattfinde Kammerversammlung bietet dafür ein wirksames Forum.
Kammerversammlungen
Zweimal im Jahr findet die Kammerversammlung statt, in der sich ab dem Jahr 2023 fünfzig gewählte Delegierte aus dem Kreis der Mitglieder zusammenfinden (aktuell 50 Delegierte). Sie sind für eine 5-Jahres-Periode gewählt. Die Kammerversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung (z. B. die Hauptsatzung und Berufsordnung, den Haushaltsplan, die Beitrags- und Gebührensatzung) und wählt den Vorstand.