Arbeitgeber

Meldeverfahren

Das Versorgungswerk unterliegt gesetzlichen (Melde-)Verpflichtungen.

Für wen müssen Sie Daten melden?

Im Zuge des Zahlstellenmeldeverfahrens (ZMV) muss das Versorgungswerk gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen seiner Meldeverpflichtung nachkommen. Manchmal überträgt uns die gesetzliche Krankenkasse darüber hinaus die Abführung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Ihrer Rente. Dieser Verpflichtung muss das Versorgungswerk nachkommen.

Gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bestehen gesetzliche Meldeverpflichtungen des Versorgungswerkes.

Was müssen Sie melden?

Der Aufbau der elektronischen Meldesätze ist individuell und sehr komplex. Mit den Verfahrensbeschreibungen können Seiten gefüllt werden.
Im Wesentlichen wird neben den persönlichen Daten und eindeutigen Kennzeichen die Leistungseinweisung, die Rentenhöhe als auch die Leistungseinstellung gemeldet.

An wen müssen Sie melden?

Für gesetzlich krankenversicherte Leistungsempfänger muss das Versorgungswerk an die jeweilige Krankenkasse melden.

Für alle Leistungsempfänger muss das Versorgungswerk an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen melden. Zu den meldepflichtigen Umständen fallen auch Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen.

Wann müssen Sie Daten melden?

Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen werden im Zuge der monatlichen Rentenaufbereitung elektronische Meldungen abgesetzt.

Gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen meldet das Versorgungswerk einmal jährlich; spätestens zum 28.02. eines Jahres für das vorangegangene Jahr.

Was sollten Sie zusätzlich beachten?

Bitte geben Sie auf dem Rentenantragsformular des Versorgungswerkes die abgefragten Daten vollständig an. Damit erleichtern Sie uns die Bearbeitung.

SEPA Zahlungsverfahren

Damit das Versorgungswerk Beiträge von Ihrem Konto einziehen darf, benötigen wir ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie können dies für Ihre zahnärztlich Beschäftigten erteilen, um den Abführungspflichten als Arbeitgeber nachzukommen, oder für die Beiträge, die für Sie selbst bestimmt sind. In jedem Fall finden Sie im Downloadbereich ein entsprechendes Formular.
Unsere Serviceleistung bietet Ihnen und der Verwaltung Vorteile; besonders hervorheben möchten wir die Zahlung Ihrer Beiträge zur richtigen Zeit in der richtigen Höhe.

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, zeigen wir Ihnen gegenüber schriftlich an, ob uns Ihre Krankenkasse die Verpflichtung der Beitragsabführung übertragen hat.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere der kassenindividuelle Beitragssatz Änderungen unterworfen ist. Die Information hierüber obliegt Ihrer Krankenkasse. Das Versorgungswerk ist nur ausführendes Organ. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um eine Rentenkürzung seitens des Versorgungswerkes, sondern um die Umsetzung der jeweils gültigen Beitragssätze Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.