Arbeitgeber


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SEPA-Zahlungsverfahren

Damit das Versorgungswerk Beiträge von Ihrem Konto einziehen darf, benötigen wir ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie können dieses für Ihre zahnärztlich Beschäftigten erteilen, um den Abführungspflichten als Arbeitgeber nachzukommen, oder für die Beiträge, die für Sie selbst bestimmt sind. In jedem Fall finden Sie im Downloadbereich ein entsprechendes Formular.
Unsere Serviceleistung bietet Ihnen und der Verwaltung Vorteile; besonders hervorheben möchten wir die Zahlung Ihrer Beiträge zur richtigen Zeit in der richtigen Höhe.