Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes SH

Die Satzung des Versorgungswerks hält unter Paragraph 9 fest, dass der Verwaltungsausschuss aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern bestehen muss, wobei eines der Mitglieder, aus den eigenen Reihen gewählt, den Vorsitz führt. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden auf Vorschlag des Aufsichtsausschusses vom Vorstand der Zahnärztekammer zeitlich befristet für eine Höchstdauer von fünf Jahren bestellt.
Der Verwaltungsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Versorgungswerkes einschließlich der Geschäfte der Vermögensanlagen im Rahmen der Satzung und der satzungsgemäß erlassenen Richtlinien.

Dr. Kay Christensen
Vorsitzender
Rainer van der Meirschen
Stellvertretender Vorsitzender
Andreas Kühnelt
Verwaltungsausschussmitglied
Norbert Kistermann
Verwaltungsausschussmitglied