Geschichte
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ist eine berufsständische Einrichtung zur Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für die schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie deren Familienangehörigen. Es wurde im Jahr 1974 gegründet und ist ein unselbstständiger Teil der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und ist seitdem ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Selbstverwaltung.
Die erste berufsständische Versorgungsanstalt wurde im Jahr 1923 von der Bayerischen Ärztekammer gegründet. Die Versorgungsanstalt sollte Stabilität gewähren und den Mitgliedern eine angemessene Rente auszahlen. In den folgenden Jahrzehnten entstanden weitere Versorgungswerke für Ärzte und andere freie Berufe in verschiedenen Ländern.
In Schleswig-Holstein gab es zu dieser Zeit noch keine eigene zahnärztliche Kammer, sondern nur einen Landesverband im Rahmen der Reichszahnärztekammer. Die schleswig-holsteinischen Zahnärzte waren daher zunächst nicht an einer berufsständischen Versorgungsanstalt beteiligt.
Das änderte sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg, als die zahnärztliche Selbstverwaltung neu organisierte wurde. Die KZV übernahm die Aufgabe der Honorarverteilung für die kassenzahnärztliche Tätigkeit ihrer Mitglieder. Dabei wurden nicht nur die laufenden Honorare ausgezahlt, sondern auch ein Teil davon für eine spätere Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenfürsorge zurückgelegt.
Die AIHV war und ist jedoch kein eigenständiges Rechtssubjekt, sondern nur ein Teil der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Außerdem konnten die Mitglieder nicht in die gesetzlichen Rentenversicherung eintreten, sondern musste selber für die Rente vorsorgen.
Nach langen Eruierungen wurde schließlich das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein durch Kammerbeschluss am 1. Juni 1974 gegründet. Damit wurde das Versorgungswerk als Pflichtmitgliedschaft für alle niedergelassenen und angestellten Zahnärzte im Land etabliert.
Die Leistungen des Versorgungswerks werden ausschließlich aus den von den Mitgliedern durch Beiträge bereitgestellten Mitteln und Vermögenserträge erbracht. Das Versorgungswerk erhält weder Bundes- noch Länderzuschüsse und bewahrt sich somit seine Unabhängigkeit.
Im ersten Jahr des Bestehens leisteten 692 Zahnärztinnen und Zahnärzte Pflicht- bzw. Freiwilligen-Beiträge. Der Beitrag für die Pflichtmitglieder betrug damals 220 Deutsche Mark. Seit 1984 entspricht der Pflichtbeitrag für die Niedergelassenen dem Höchstbeitrag nach dem Angestelltenversicherungsgesetz.
Das Finanzierungskonzept des Versorgungswerks ist das sogenannte Anwartschaftsdeckungsverfahren, ein besonders sicheres Verfahren, bei dem die individuellen Ansprüche mit dem angesparten Kapital (Kapitalstock) abgedeckt werden.
Die Beiträge der Mitglieder werden zur Zahlung der laufenden Leistungen genutzt sowie am Kapitalmarkt und entsprechend des Anlagekonzepts investiert. Die Expertinnen und Experten des Versorgungswerks achten insbesondere darauf, dass das eingesetzte Kapital gesichert und eine Rendite erzielt wird.
Heute (2023) hat das Versorgungswerk rund 3.500 Mitglieder und rund 2.000 Rentnerinnen und Rentner. Es verwaltet ein Vermögen von über einer Milliarde Euro und zahlt jährlich rund 30 Millionen Euro an Renten aus. Das Versorgungswerk ist Mitglied im Arbeitskreis Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), einem Zusammenschluss von 89 berufsständischen Versorgungs- und Zusatzversorgungsordnungen in Deutschland.