Aufsichtsausschuss des Versorgungswerkes SH
Unter Paragraph 8 der Satzung des Versorgungswerks ist geregelt, dass der Aufsichtsausschuss aus fünf von der Kammerversammlung gewählten Mitgliedern des Versorgungswerkes besteht. Der Aufsichtsausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Aufsichtsausschuss führt die Aufsicht und hat die Richtlinienkompetenz gegenüber dem Verwaltungsausschuss. Der Aufsichtsausschuss legt den Verwaltungshaushaltsplan für das Folgejahr und den Geschäftsbericht für das abgeschlossene Geschäftsjahr der Kammerversammlung vor.

Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Aufsichtsausschussmitglied

Aufsichtsausschussmitglied

Aufsichtsausschussmitglied