Rechtsgrundlagen & Aufsicht

Das Versorgungswerk ist eine besondere, rechtlich nicht selbstständige Einrichtung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Kiel.
Die gesetzliche Grundlage für das Versorgungswerk bildet § 4 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe des Landes Schleswig-Holstein (Heilberufekammergesetz). Wir unterliegen der Landesaufsicht. Sie wird gemäß § 77 Abs. 1, § 78 Heilberufekammergesetz vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein wahrgenommen.