Ausbildung ZFA
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten und informiert Sie nachfolgend über allerlei Wissenswertes zu diesem Bereich.
Sprachkompetenz in der Ausbildung
Sprachlich-kommunikative Kompetenzen als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung:
Ausbildungsverordnung
Seit dem 1. August 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung gültig. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlichte eine Umsetzungshilfe sowie Materialien für Berufsschulen und Betriebe.
Neue Ausbildungsverordnung
Ausbildungsverordnung ZFA vom 16. März 2022
BIBB: Informationen zur neuen ZFA-Ausbildungsverordnung
Veranstaltungsreihe zur neuen Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten
Bisherige Ausbildungsverordnung
Ausbildungsverordnung ZFA vom 4. Juli 2001
Leitfaden
Prüfungsordnung
Neue Prüfungsordnung
ZFA-Prüfungsordnung (Satzung)
Empfehlung für die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung
Bisherige Prüfungsordnung
Prüfungsordnung Zwischenprüfung ZFA
Prüfungsordnung Abschlussprüfung ZFA
- Empfehlung für die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung
- Ergänzende Empfehlung zur Durchführung der ZFA-Abschlussprüfung
Merkblatt Teilnahme an Prüfungen trotz AU
Weitergehende Informationen
- Berufsschulen mit ZFA-Fachklassen
- Freistellung und Anrechnung von Berufsschulzeiten
- Verfahrensordnung Schlichtungsausschuss § 111 Abs. 2 ArbGG
- Informationen für Ausbildendende/Ausbilder und Auszubildende
- Berufsausbildung: Rechte und Pflichten für Ausbildungsbetrieb und Auszubildende
- Praktika: Betriebspraktikum in der Zahnarztpraxis
Infos zum Thema: Hilfs- und Beratungsangebote für Azubis und Ausbilder
FAQ zur ZFA-Ausbildung
Ausbildungsakquise bei der Kammer
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bietet die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein den Bereich ➡ Ausbildungsakquise. Dadurch sollen mehr Jugendliche für den Beruf der ZFA begeistert und Vorurteile abgebaut werden.