Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung:
Beherrschung der deutschen Sprache und Sprachkompetenz
Die Trends des Ausbildungsmarktes sind mittlerweile in den Zahnarztpraxen deutlich zu spüren: weniger Bewerbungen im Allgemeinen, weniger geeignete Bewerber im Speziellen. Die duale Berufsausbildung leidet strukturell unter rückläufigen Schülerzahlen und einem weiter steigenden Trend zum Studium.
Auch Zahnarztpraxen richten daher notgedrungen ihr Augenmerk immer stärker auf ausländische Kandidaten. Das zeigt sich in den seit Jahren steigenden Zahlen von Auszubildenden mit Migrationshintergrund. Deren Anteil an den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen.
Sprachlich-kommunikative Kompetenzen sind elementar für den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz in der Zahnarztpraxis und in der Berufsschule sowie für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
Problematisch ist, dass das Sprachniveau der Lehrstellenbewerberinnen und -bewerber seit geraumer Zeit abnimmt. Eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung sind jedoch gute Deutschkenntnisse, die bereits vor Beginn der Ausbildung vorhanden sein sollten.
Wird eine Ausbildung trotz Sprachdefiziten begonnen, führt dieses häufig schnell zu Überforderung der Auszubildenden und zu Frustration auf beiden Seiten. Die Abbruchquote – ohnehin mit circa 40 Prozent (Ausbildungsjahre 2014 bis 2020) in den schleswig-holsteinischen Zahnarztpraxen sehr hoch – ist unter den Auszubildenden mit Sprachdefiziten in Deutsch noch deutlich höher.
Zum Ausbildungsstart: mindestens Sprachniveau B2 empfohlen
Immer mehr Geflüchtete und Neuzugewanderte, die eine Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte/r (ZFA) in einer Zahnarztpraxis beginnen, haben ein erhebliches Sprachdefizit und können schlecht Deutsch sprechen beziehungsweise verstehen. Auch die Prüfungsergebnisse dieser Personengruppen sind zum Teil alarmierend. So schaffen es Auszubildende, insbesondere mit Migrationshintergrund, auch im dritten und damit letzten möglichen Anlauf immer häufiger nicht, die ZFA-Abschlussprüfung zu bestehen und stehen dann ohne Abschluss dar.
Viele Geflüchtete und Neuzugewanderte haben nur rudimentäre Deutschkenntnisse auf A1- und A2-Niveau, andere beherrschen zumindest die Standardsprache und können kurze Erklärungen abgeben (B1-Niveau). Ein eher geringer Teil findet sich mit komplexeren Themen sprachlich zurecht und kann sich an Fachdiskussionen beteiligen (B2).
Das Sprachniveau definiert sich nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“.
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein empfiehlt nachdrücklich das Vorhandensein folgender Sprachniveaus
- vor Beginn einer Ausbildung: mindestens B2-Niveau
(selbstständige Sprachverwendung) - vor Beginn einer Einstiegsqualifizierung (EQ): mindestens B1-Niveau
(fortgeschrittene Sprachverwendung)
Das Sprachniveau sollte in allen Bereichen („Hören“, „Lesen“, „Sprechen“ und „Schreiben“) vorliegen.
Informationen zum Sprachniveau Ihrer Bewerberin beziehungsweise Ihres Bewerbers finden Sie auf den Zertifikaten der Deutsch- und Integrationskurse. Sie können auch individuelle Feststellungen des vorhandenen Sprachniveaus veranlassen, zum Beispiel über die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Kursangebote: Berufssprache und Integration
Sollten Ihre zukünftigen Auszubildenden oder auch EQ-Praktikantinnen beziehungsweise EQ Praktikanten Defizite in der deutschen Sprache haben, so sollten Sie diese auf verschiedenste Unterstützungsangebote, die in aller Regel kostenlos sind, aufmerksam machen und sie motivieren, diese auch wahrzunehmen, so dass die Sprachkenntnisse noch vor Ausbildungsbeginn verbessert sind.
Im Folgenden haben wir einige dieser Angebote für Sie aufgelistet*:
Berufssprachkurse
Die „Berufssprachkurse” des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) machen Auszubildende und (zukünftige) Mitarbeitende sprachlich fit für den Arbeitsalltag. Voraussetzung für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder ein abgeschlossener Integrationskurs.
Wer kann teilnehmen? An wen muss ich mich wenden? Diese Informationen finden Sie im Flyer „Berufssprachkurse” des BAMF.
Weitere Informationen zu Berufssprachkursen finden Sie auf der Website des BAMF.
Eine Liste der zugelassenen Sprachkursanbieter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie als Excel-Datei herunterladen. In der Tabelle können Sie nach Bundesland und nach den Arbeitsagenturbezirken selektieren. Dies sind in Schleswig-Holstein die Bezirke Bad Oldesloe, Elmshorn, Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Speziell für Geflüchtete bietet das „Beratungsnetzwerk Alle an Bord!“ – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete“ in sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt Schleswig-Holsteins, ab dem Jahr 2025 auch in Kiel, u. a. arbeitsmarktbezogene Sprachtrainings für Geflüchtete in kleinen Gruppen und Online-Formaten an. Es ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021- 2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert wird. Auf der Website des Beratungsnetzwerks kann der passende Sprachkurs über ein Sprachtool ermittelt werden. Darüber hinaus hält das Beratungsnetzwerk umfangreiche Beratungsangebote für Geflüchtete vor. Die Angebote sind kostenlos und richten sich an alle Geflüchteten unabhängig von Aufenthaltsstatus und Alter.
Integrationskurse
Neben Berufssprachkursen gibt es auch Integrationskurse. Sie sind ein staatliches Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Zugewanderte und stehen am Beginn des gesamten Integrationsprozesses. Diese Kurse dienen dazu, die Zugewanderten dazu zu befähigen, ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländerinnen und Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (§ 44 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Die entsprechende Bescheinigung stellt die zuständige Ausländerbehörde aus. Ausländerinnen und Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen werden. Länger hier lebende Ausländer können auf Antrag zum Integrationskurs zugelassen werden.
Auf der Website des BAMF gibt es auch nähere Infos zu Integrationskursen.
Das „BAMF-NAvI“ führt zu vielfältigen, wohnortnahen Integrationskursangeboten.
Unterstützung für Praxen: Deutsch lernen in der Zahnarztpraxis
- Auch die Bundesagentur für Arbeit informiert über Sprachförderung und Integration. Dort finden Sie Berufssprachkurse und Integrationskurse.
- Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge” der DIHK Service GmbH gibt einen Überblick über das Thema “Geflüchtete und Sprache”.
- Auf dem Fachportal „überaus“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) sind Konfliktsituationen in der Ausbildung aufgrund von Sprache in kurzen Filmen thematisiert: Sprache und Kultur in der Ausbildung.
Online- und App-Angebote zum Deutsch lernen
- Die kostenlose App „Ankommen“ ist ein gemeinsames Projekt des BAMF, der Bundesagentur für Arbeit, des Goethe-Instituts und des Bayerischen Rundfunks. Sie steht in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch zur Verfügung und ist nach dem Download auch offline nutzbar. Sie begleitet Geflüchtete in ihren ersten Wochen und Monaten. In die App ist ein kostenloser, multimedialer Deutsch-Sprachkurs integriert. Sie enthält eine Vielzahl von Informationen über Deutschland, die hier geltenden Regeln und was zu beachten ist. Zudem enthält die App die wichtigsten Informationen über das Asylverfahren und über Wege in Ausbildung und Arbeit.
- Deutsch lernen bis B2 mit dem vhs-Lernportal „Ich will Deutsch lernen“.
- Kostenlos online Deutsch lernen mit der Deutschen Welle auf allen Niveaustufen A1 bis C 1 mit Kursen, Videos und Übungen.
- Das Goethe-Institut bietet Online-Übungen zur Kommunikation im Beruf.
*Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.