15. Dezember 2022

Den Rückschritten in der Politik trotzen

Pünktlich um 9.30 Uhr begrüßte Kammerpräsident Dr. Michael Brandt die 53 anwesenden Delegierten und Gäste, unter anderem Melanie Bach aus dem Gesundheitsministerium, Pastpräsident Hans-Peter Küchenmeister sowie Dr. Michael Diercks und Dr. Nils Borchers von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H).

Vor der Sitzung tauschten sich die Delegierten noch fleißig zu den Punkten der Tagesordnung aus.

In seinem Grußwort sprach Dr. Michael Diercks als Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein die zu Ende gehenden Legislaturperioden der Kammer und der KZV S-H an. In dieser käme nun das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und „wirft uns zurück in die Zeit der strikten Budgetierung“. Dabei habe die Zahnärzteschaft dieses Jahr etwas erlebt, das es vorher noch nicht gab: Die PAR-Leistungen haben erheblich zugenommen und damit auch einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor dargestellt. Andere Bereiche hingegen würden stagnieren oder sogar zurückgehen. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass im kommenden Jahr auch der Bereich der Privatleistungen schwächer werde. „Wir brauchen also diesen PAR-Block auch für die wirtschaftliche Entwicklung und Gesunderhaltung unserer Praxen“, machte Dr. Diercks deutlich.

Einige Themen würden die Kammer und die KZV seit längerer Zeit beschäftigen: so die Sorge um Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung sowie vor investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren, aber natürlich auch noch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Gemeinsam als Kammer und KZV sind wir diese Themen beispielhaft angegangen und haben gute Ergebnisse geliefert“, lobt Dr. Diercks und ergänzt etwas später: „Wir stehen zusammen, wo das möglich und sinnvoll ist.“

Im zweiten Grußwort stellte Dr. Roland Kaden in seinem Amt als Landesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) heraus, dass es dem Gesundheitswesen alles andere als gut ginge und „viele vollmundige Bekundungen geben nur Placebo-Befunde wieder“. Für jeden (Zahn-)Arzt gelte: Wenn eine Therapie nicht anschlage, dann verlängere man diese nicht, sondern man müsse sie ändern. Der Gesetzgeber hingegen bediene sich alter Mittel, um die Lage zu verbessern. Und das, obwohl sie schon gezeigt hätten, dass sie nicht funktionierten. Mit dem neuen GKV-Gesetz würde es, so Minister Lauterbach, keine Leistungskürzungen geben. Dr. Kaden wies darauf hin, dass es für begrenzte Mittel nur begrenzte Leistungen geben könne.

„Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung sind wichtige Säulen der zahnmedizinischen Versorgung“, so der FVDZ-Landesvorsitzende. Die auch in diesem Jahr auf der Tagesordnung stehenden Punkte und Anträge zeigten, dass der Politik die Bereitschaft fehle, das Gesundheitswesen nachhaltig zu therapieren. Dabei wäre unter anderem die Stärkung der freiberuflichen selbstständigen Praxis eine Lösung für das Dilemma. Für diesen Satz gab es reichlich Zustimmung aus dem Plenum.

Dr. Roland Kaden kritisierte in seinem Grußwort für den FVDZ-Landesverband die aktuelle Gesundheitspolitik.

Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung gab Kammerpräsident Dr. Brandt den Bericht des Vorstandes ab. „Nach bald drei Jahren Ausnahmezustand im Gesundheitswesen werden wir niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte von einem Gesundheitsminister regiert, der alles auf den Kopf stellt“, so Dr. Brandt. „Ambulant vor stationär – das war jahrelang die Therapie der Kostendämpfung. Doch jetzt lässt Lauterbach den ambulanten Bereich bluten.“ Insbesondere das bereits angesprochene GKV-Gesetz gehe komplett zu Lasten der Zahnärzteschaft. Es habe sich herausgestellt, dass für die wichtigsten Politikerinnen und Politiker der Bundesrepublik und -länder der ambulante Sektor nicht systemrelevant sei.

Auch der Bürokratieabbau mache keine Fortschritte. Man sei zwar insbesondere durch die Bundeszahnärztekammer „in Berlin dran“, doch man habe zu verstehen bekommen, dass aktuell keine weiteren Kampagnen in Sachen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen geplant seien. Nach einem verheißungsvollen Auftakt des „Projektes“ Bürokratieabbau vor einigen Jahren lande dies nun in der Rundablage.

„Aber es gab auch Lichtblicke“, machte der Präsident deutlich. So habe bereits das 100-Tage-Programm der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung im Kapitel Gesundheit eine Forderung der Begrenzung von investorenfinanzierten Medizinischen Versorgungszentren enthalten. Zum Schluss informierte Dr. Brandt die Versammlung über die Wahl von Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang zum neuen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Dadurch ließe sich die gute Zusammenarbeit auf Landesebene auch auf Bundesebene übertragen, da der DGZMK-Präsident auch an den Vorstandssitzungen der Bundeszahnärztekammer teilnehme.

Ressortberichte und Ehrungen

Es folgte die Ehrung zweier verdienter Kammermitglieder. Den Anfang machte Dr. Silvia Rafail, die für ihr vielfältiges ehrenamtliches Engagement geehrt wurde. In der Kammerversammlung gehört die Kielerin zahlreichen Ausschüssen an und war Vorsitzende des Haushaltsausschusses. So erhielt sie an diesem Samstag die Verdiensturkunde der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Ebenfalls für seine lange ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Zahnärzteschaft wurde Dr. Andreas Schiffer mit der Verdiensturkunde der Zahnärztekammer ausgezeichnet. Der Lübecker ist seit 25 Jahren in der Kammerversammlung und seit 20 Jahren Mitglied im Schlichtungs- und Prüfungsausschuss Kieferorthopädie.

Kammerpräsident Dr. Michael Brandt ehrte Dr. Silvia Rafail für ihre vielfältigen Verdienste in den Ausschüssen der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.
Auch Dr. Andreas Schiffer erhielt eine Auszeichnung für seinen jahrzehntelangen ehrenamtlichen Einsatz innerhalb der Zahnärzteschaft.

Danach folgten die Ressortberichte aus dem bisherigen Geschäftsjahr 2022. Im Bereich Qualitätsmanagement – vertreten durch Vorstand Dr. Kai Voss – wären auch in den letzten Monaten weiterhin die Auswirkungen der Corona-Pandemie spürbar gewesen. Es hätten sich einige Themen mit besonderem Beratungsbedarf herauskristallisiert: so zum Beispiel „Impfungen durch Zahnärzte“, „die einrichtungsbezogene Impfpflicht seit dem 15. März 2022“, „Meldung ungeimpfter Mitarbeiter“ oder „Hygienemanagement in der Praxis“. Häufig gestellte Fragen waren unter anderem „Wann habe ich einen vollständigen Impfschutz?“, „Wie verhalte ich mich bei einer Infektion oder während der Isolation?“, „Gibt es eine Entschädigung, wenn Personal in Quarantäne oder Isolation muss?“. Zu diesen Themen und Fragen gingen zahlreiche Informationsdienste (ID) per Mail an die Zahnarztpraxen heraus.

Ein zweiter großer Punkt sei die Medizinprodukteüberwachung gewesen. In 2022 meldeten sich bis zum Zeitpunkt der Kammerversammlung 20 Zahnarztpraxen bei der Kammer, die eine Ankündigung einer Begehung des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) erhalten hätten. Das zeige, dass die Kontrollen wieder verstärkt losgingen. Die Kammer unterstütze die Zahnarztpraxen bei der gezielten Vorbereitung auf die Begehungen durch Beratung und mit Hilfe von Checklisten. Das Landesamt habe personell aufgerüstet und die Zahl der Begehungen werde weiter steigen. Ziel sei es, die Praxen alle sechs Jahre zu begehen und auch unangekündigte Begehungen ohne Anlass einzuführen.

Der nächste Bericht widmete sich dem Ressort Gebührenrecht, für das sich Vorstand Dr. Roland Kaden verantwortlich zeigt. Da die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine Bundesangelegenheit sei, habe auch in diesem Jahr, wie gewohnt, ein deutschlandweiter Austausch stattgefunden, um eine gerechte Honorierung zu erreichen. Leider habe die Mitarbeit in den unterschiedlichen Gremien und Ausschüssen (z. B. Beratungsforum) gezeigt, dass es unter den beteiligten Parteien oftmals noch zu viele unterschiedliche Auffassungen gebe. Der Gesetzgeber sehe keine Notwendigkeit, den GOZ-Punktwert anzupassen. Und auch in der Arbeitsgruppe BEMA-GOZ habe es keinen Konsens gegeben. Das Abschlusspapier liste nur beide konträren Positionen auf.

Anschließend ging es um das Ressort Prävention von Vorständin Dr. Martina Walther. Die Pandemie habe die Zahngesundheitsvorsorge der Kinder – besonders die Gruppenprophylaxe – schwer getroffen. Dies habe die Kreativität der Akteure herausgefordert. Es seien zum Beispiel Online-, Informations- und Elternabende veranstaltet oder Filme für Kitas und Schulen gedreht worden. So habe man den Kontakt zu und das Zahnpflegebewusstsein in den Einrichtungen aufrechterhalten wollen.

Die Delegierten verfolgten die Ressortberichte, um in der späteren Diskussionsrunde aktiv zu werden.

Ende August habe der Landesausschuss zur Förderung der Jugendzahnpflege (LAJ-SH) eine Fortbildung zum Herstellen von Stop-Motion-Filmen mit dem Smartphone für die Fachberaterinnen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe angeboten. Die vielen Teilnehmerinnen seien begeistert gewesen. Immerhin sei ihre Nachfrage nach Ausbildung an den digitalen Medien wie White-Boards und den interaktiven elektronischen Wandtafeln, die inzwischen in die Schulen Einzug gehalten haben, groß.

Am 7. September seien von Dr. Walther in der Akademie der Diakonie in Neumünster 25 Pflegerinnen und Pfleger der ambulanten Dienste in Sachen „Zahngesundheit für Menschen mit Pflegebedarf“ geschult worden. Am 2. November habe sie für die Zahnärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung im Rahmen des Online-Seminares „Im Alter nicht den Biss verlieren“ Pflegepersonal aus stationären und mobilen Bereichen zur Zahngesundheit der Menschen in Pflege- und Seniorenheimen informiert.

Auch der Bericht aus dem Ressort Praxispersonal von Vorstand Dr. Gunnar Schoepke blickte auf ein intensives Jahr zurück. Die neue Prüfungsordnung für Schleswig-Holstein basiert im Wesentlichen auf der vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebenen Musterprüfungsordnung. In der letzten Sitzung des Berufsbildungsausschusses sei sie einstimmig angenommen worden und liege im späteren Verlauf der Versammlung als neue Prüfungsordnung zur Abstimmung vor. Es bliebe bei der Regelausbildungszeit von drei Jahren. Neu aber sei die gestreckte Abschlussprüfung. Zwei Prüfungsbereiche würden nun nach 18 Monaten schriftlich geprüft werden und fließen mit ihrem Ergebnis in die Endnote ein. Dies ersetze die bisherige nur als Leistungskontrolle dienende Zwischenprüfung.

Die Ausbildungszahlen seien in den Corona-Jahren 2020 und 2021 zurückgegangen, doch in diesem Jahr habe es wieder einen leichten Anstieg neu abgeschlossener Ausbildungsverträge gegeben. Unterstützend sei eine Ausbildungskampagne gestartet worden: Die Website “www.jedentagerfolgreich-zfa.de“ sei seit einiger Zeit online. Dazu gebe es auf der Internetpräsenz eine Schleswig-Holstein-Karte – entsprechend der zahnärztlichen Notdienstkarte –, die alle Praxen mit Ausbildungs- und Praktikumsplätzen liste. Auf dieser könnten sich Interessierte direkt die Adressen der Praxen suchen.

Es war die letzte Kammerversammlung der Legislaturperiode, zu der der Vorstand in der aktuellen Besetzung zusammenkam.

Als nächster Bericht stand das Ressort Fort- und Weiterbildung von Vorstand Dr. Andreas Sporbeck auf dem Plan. Bei den Fachsprachprüfungen habe sich die Anzahl der Prüfungen moderat erhöht. Die Landesbehörde habe den für den Pflegebereich zuständigen Mitarbeiter als Besucher in die Prüfungskommission der Fachsprachprüfung geschickt, da dort ein ähnliches Verfahren aufgebaut werden solle. Das Kammerverfahren sei eben nicht nur aktuell, sondern auch nachahmenswert. Im Bereich Gleichwertigkeitsprüfung habe endlich das neue dreigeteilte Prüfungsverfahren Eingang gefunden. Es gebe nun einen vorgelagerten Prüfungsteil. Die erfolgreichen Absolventen könnten nach dessen Bestehen dann in das bisherige Prüfungsverfahren eintreten. Erkennbar sei eine deutliche Erhöhung der Verfahrensanträge und somit auch der Prüfungssitzungen.

Die pandemiebedingten Auswirkungen im Fortbildungsbereich seien zwar noch nicht überwunden, insgesamt stabilisieren sich jedoch die Zahlen der Teilnehmenden. So sei die diesjährige Sylter Woche mit einer aus Sicherheitsgründen reduzierten Teilnehmendenzahl ein voller Erfolg gewesen. Insgesamt 550 Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie 110 Teammitarbeiter hätten teilgenommen, zusätzlich etwa 250 Onlineteilnehmer. Die nächste Sylter Woche sei wieder wie in Prä-Corona-Zeiten geplant, also mit über 1.000 Teilnehmenden. Zusätzlich werde weiterhin eine Onlineteilnahme möglich sein. Auch im Heinrich-Hammer-Institut seien in den letzten beiden Jahren vermehrt Online-Fortbildungen angeboten worden. Die zukünftige Struktur des Onlineprogramms sei Thema bei der Sitzung des Fortbildungsausschusses im Januar.

Zu guter Letzt kam der Bericht zum Ressort Öffentlichkeitsarbeit & Beruflicher Nachwuchs – Vorständin Dr. Claudia Stange. Wie gewohnt, halte die Kammer die Zahnärzteschaft durch das Zahnärzteblatt, den Newsletterversand (Informationsdienst) sowie die eigene Website auf dem neuesten Stand. Letztere sei nun grundlegend überarbeitet und modernisiert worden. Ein Mammutprojekt habe seinen Abschluss gefunden und der Relaunch der kammereigenen Internetpräsenz sei am 16. November online gegangen. Auch die Notdienstwebsite laufe bestens und erhalte zahlreiche Aufrufe: im ersten Halbjahr 2022 bereits rund 93.000 Klicks. Zudem ist ein neuer Flyer über die Zahnhotline erschienen.

In Sachen Beruflicher Nachwuchs habe es – gerade im Hinblick auf die Kammerwahl und potentielle neue Delegierte – ein sehr erfolgreiches Seminar zur berufspolitischen Bildung in Neumünster gegeben. Am 27. und 28. August seien 30 Teilnehmende dem Aufruf „Gestalten Sie Ihre Kammer mit!“ engagiert und mit großem standespolitischem Interesse nachgekommen. Der Assistentenzyklus, der junge Mitglieder in mehreren Veranstaltungen auf die berufliche Selbständigkeit vorbereite, erhalte eine Neuausrichtung; und zwar nach Teilnehmerwünschen. Die Wünsche der Teilnehmenden sowie ein Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Zahnärztekammern habe neue Schwerpunkte in BWL, Jura und Softskills hervorgebracht.

Sie erhielten die Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft in Silber: Dr. Martina Walther, Harald Schrader (m.) und Dr. Gunnar Schoepke.

Nach Abschluss der Berichte kam es zu weiteren besonderen Ehrungen – diesmal mit der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft in Silber: Dr. Martina Walther für ihren wertvollen und jahrzehntelangen Einsatz für den zahnärztlichen Berufsstand; insbesondere im Bereich der Prävention. Dr. Gunnar Schoepke für sein verlässliches Engagement und die erreichten Erfolge für die Zahnärzteschaft im Bereich Praxispersonal. Für beide Kammervorstände gilt zudem gleichsam, dass dies ihre letzte Kammerversammlung war, da sie nicht für eine erneute Wahl in der neuen Kammerversammlungsperiode 2023 – 2028 zur Verfügung stehen. „Alle guten Dinge sind drei“, so der Präsident und ehrte den Bundesvorsitzenden des FVDZ, zugleich Delegierter der Kammer-, KZV- und KZBV-Vertreterversammlung, den „sprachlosen“ Harald Schrader, der allerdings schnell seine Worte wiederfinden sollte.

Diskussion und Anträge

Der Block zur Diskussion und Abstimmung der Anträge stand im Zeichen großer Einigkeit. Zu Beginn stand die Resolution zur allgemeinen Gesundheitspolitik. Der Antrag, das Gesundheitsweisen nachhaltig zu reformieren, beinhaltete die Forderungen, die freien Praxen und die private Vollversicherung zu erhalten, die Krankenversicherung nachhaltig zu finanzieren, die Budgetierung dauerhaft zu beseitigen sowie die Selbstverwaltung zu stärken. So machte Dr. Stefan Männel deutlich, dass die ältere Generation der Zahnärzteschaft die mehr als 30 Jahre Stillstand leid sei. „Es ist eine Perspektivlosigkeit, die wir hier hinterlassen für die jungen Kolleginnen und Kollegen. Es ist eine rasche Zersetzung eines Berufsstandes“, beschwerte sich der Delegierte. Er stellte zur Debatte, wie man es der Nachfolgegeneration einfacher machen könnte. „Wir wollen unsere Praxen weitergeben, wir wollen sie nicht abwickeln. Diese Praxen funktionieren, sind Lebenswerk von uns allen und sie sollen auch weiterfunktionieren, weil sie die wohnortnahe Versorgung der Menschen sicherstellen. Das war uns allen immer ein Anliegen“, so Dr. Männel. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Dr. Stefan Männel mahnte die „rasche Zersetzung eines Berufstandes“ an.

Auch die Anträge zur Zulassungsbeschränkung von investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren, zur Nachhaltigkeit in der Zahnheilkunde, dem Kostenausgleich für Praxen oder der Forderung nach Klimaneutralität wurden angenommen. Die politischen Beschlüsse werden im Nachgang der Kammerversammlung unter anderem den gesundheitspolitischen Sprechern der Bundestags- und schleswig-holsteinischen Landtagsparteien zugesendet – mit der Aufforderung diese umzusetzen.

Alle Beschlüsse der Kammerversammlung finden Sie unter www.zahnaerzte-sh.de im Bereich Standespolitik.

Der Tagesordnungspunkt Versorgungswerk sollte von längerer Dauer sein. Schließlich ging es hier neben dem Jahresbericht 2021 vor allem um die lange angestrebte Satzungsnovellierung des Versorgungswerkes. Zuerst widmete sich der Aufsichtsausschussvorsitzende Dr. Thomas Kriens dem Jahresabschluss 2021. Einem wiederholt guten wirtschaftlichen Ergebnis folgte wenig später die Entlastung des Verwaltungs- sowie des Aufsichtsausschusses durch die Delegierten.

Nun folgte die strukturierte Debatte zur Satzung, in der die Delegierten bei einigen Paragrafen zwischen Alternativen zu entscheiden hatten. Um am Ende auch wirklich jede mögliche Lücke geschlossen zu haben, gab es immer wieder Rückfragen und Verbesserungsvorschläge, ehe sich nach über drei Stunden eine endgültige Meinung gebildet hat. Dabei wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit klar überschritten, denn am Ende wurde der Antrag einstimmig angenommen. Kammerdelegierter und Mitglied des Satzungsausschusses Dr. Joachim Hüttmann resümierte freudig: „Herzlichen Dank an die ganze Versammlung für die strukturierte Diskussion, die zielführenden Beiträge und dass wir es jetzt geschafft haben, das Ding unter Dach und Fach zu bringen.“

Im weiteren Verlauf der Versammlung ging es um den Bereich Kammerrecht. Hier standen Abstimmungen zu Änderungen der Schlichtungs- sowie Gebührensatzung der Zahnärztlichen Stelle Röntgen und der ZFA-Prüfungsordnung an. Alle Anträge wurden bei insgesamt nur einer Gegenstimme angenommen. Auch diese finden Sie im Bereich Standespolitik unter www.zahnaerzte-sh.de.

Bei der Abstimmung zu den einzelnen Anträgen herrschte in der Versammlung große Einigkeit.

Am Ende standen noch der Jahresabschluss 2021 der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sowie der Bericht über den Haushalt 2023 an. Nachdem Dr. Stefan Männel, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses sein zufriedenstellendes positives Ergebnis vorgetragen hatte, erfolgte die Entlastung des Vorstands Haushaltsjahr. Thorsten Mahlke, Vorsitzender des Haushaltsausschusses erklärte im Anschluss den Haushaltsplan für das Jahr 2023, der ebenso von den Delegierten angenommen wurde.

In seiner Verabschiedung dankte der Kammerpräsident den Delegierten für die konstruktive Diskussion und wichtigen Beschlüsse. Dabei stellte er heraus, dass die Kammerversammlung aktuell alles abgearbeitet habe und die neue Legislatur ohne Altlasten starten könne.

Nach einem langen Versammlungstag war die Freude und Erleichterung der Delegierten über die erfolgreichen Diskussionen und Anträge spürbar.