Fachsprachprüfung
Um eine Approbation nach § 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) oder eine Berufserlaubnis nach § 13 ZHG zu erhalten, muss eine Antragstellerin/ein Antragsteller über genügend deutsche Fachsprachkenntnisse verfügen.
Nachdem eine zahnärztliche Approbation / Berufserlaubnis bei der Approbationsbehörde (Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein) beantragt wurde, entscheidet diese, ob die Antragstellerin/der Antragsteller genügend deutsche Fachsprachkenntnisse hat oder ob sie/er einen Sprachtest absolvieren muss.
Sollte die Approbationsbehörde entscheiden, dass ein Sprachtest erfolgen muss, kann die Approbationsbehörde die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein mit der Durchführung dieses Tests beauftragen. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss sich also nicht selbständig bei der Zahnärztekammer anmelden. In diesem Sprachtest wird geprüft, wie die Antragstellerin/der Antragsteller deutsch versteht und in welcher Qualität gesprochen und geschrieben wird. Die Zahnärztekammer prüft in diesem Test nicht das Fachwissen der Antragstellerin/des Antragstellers.
Die Prüfung findet in der Zahnärztekammer statt und dauert 60 Minuten. Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt und eine Deutschlehrerin oder ein Deutschlehrer führen die Prüfung durch. Die Prüfung besteht aus drei Teilen, jeder Teil dauert 20 Minuten:
- Erster Teil – Arzt-Patienten-Gespräch
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss anhand eines Anamnesebogens und eines Röntgenbildes ein Arzt-Patienten-Gespräch führen. In diesem Gespräch wird die alltägliche Situation in einer Praxis nachempfunden: Die Themen Befunde, Diagnose und Therapiemöglichkeiten werden mit der Patientin/dem Patienten besprochen. - Zweiter Teil – Verfassen eines Arztbriefes
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss das zuvor geführte Arzt-Patienten-Gespräch handschriftlich in einem Arztbrief festhalten. Dieser Brief wird handschriftlich verfasst und nicht mit Hilfe eines Computers geschrieben. - Dritter Teil – Besprechung der ersten beiden Teile
Die Antragstellerin/der Antragsteller wird das geführte Arzt-Patienten-Gespräch und den Arztbrief mit einer Zahnärztin/einem Zahnarzt besprechen. Hier ist es ausdrücklich gewünscht, Fachwörter zu verwenden. Ebenfalls müssen in diesem Teil einige ausgesuchte Fachwörter für einen Patienten verständlich erklärt werden.
Nach diesen drei Teilen ist die Fachsprachprüfung beendet und der Antragstellerin/dem Antragsteller wird mündlich mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Die Zahnärztekammer teilt der Approbationsbehörde das Prüfungsergebnis mit.
Weitere Informationen zur Fachsprachprüfung erhalten Sie bei der bei der Approbationsbehörde (Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein).