3. April 2024

Appelle an Politik und Berufsstand

Die diesjährige Frühjahrsversammlung stand am 23. März an. Nach dem gewohnten Austausch vor Beginn schritt Kammerpräsident Dr. Michael Brandt ans Rednerpult und begrüßte die anwesenden Delegierten und Gäste. Es folgten die Grußworte zweier Gäste. Zu Beginn sprach der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H).

Der Kammervorstand hat Platz genommen, die Versammlung kann beginnen. © Marco Knopp

Deutschland komme nicht zur Ruhe: Streiks im Öffentlichen Dienst und Demonstrationen überall. Aber: „Unsere Interessen geraten dabei in den Hintergrund“, mahnte Dr. Michael Diercks an. Die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes gingen ins zweite Jahr. In den meisten KZVen Deutschlands habe es Honorareinbehalte in Millionenhöhe gegeben. Nicht so in Schleswig-Holstein. Hier sei 2023 eigentlich alles unverändert weitergelaufen. Fraglich allerdings, wie sich die Leistungsmenge in 2024 entwickele: Was werde aus PA? Wie entwickle sich BEMA Teil 1? „Wir wissen es nicht“, so Dr. Diercks. „Wir gucken als KZV gespannt auf die ersten Quartalszahlen, die jetzt ja in Bälde dann auch zu uns kommen, wenn das Quartal abgeschlossen und bei uns ausgewertet ist.“

Der KZV-Vorstand und die Vertreterversammlung hätten das Erforderliche veranlasst: Sie haben den Honorarverteilungsmaßstab angepasst, insbesondere der Sockelbetrag PAR sei deutlich erhöht worden – im Gegensatz zu den anderen KVZen. So forderte der Vorsitzende auf: „Von der Warte lesen Sie unsere Veröffentlichungen, bleiben Sie gelassen, aber seien Sie bitte auch nicht naiv!“ Und er kündigte an: „Die Proteste gegen das BMG, insbesondere gegen Karl Lauterbach, sollen im Sommer weitergehen. Die Kampagne „Zähne zeigen“ der KZBV wird weitergeführt.“

Es folgte der Landesvorsitzende des Freien Verbands Schleswig-Holstein (FVDZ SH) Dr. Roland Kaden. Er griff ebenfalls das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf und kritisierte die damit einhergehende Budgetierung. Die Zahnärzteschaft habe während der Corona-Pandemie ihre Leistungsfähigkeit bewiesen. „Und als Dank haben wir die strikte Budgetierung zurückbekommen“, prangerte Dr. Kaden an. „Mit dieser Politik wird unseren Praxen die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Mit dieser Politik macht man unseren Sozialstaat kaputt.“

In einer Sitzung des Petitionsausschusses im Februar habe Prof. Lauterbach Fehler bei der Reform des Gesundheitswesens eingeräumt. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens stelle eine Mehrbelastung für Ärzte dar; Budgetierung, Regresse sowie mangelnde Anzahl der Studienplätze würden dazu führen, dass der Ärztemangel zunehme. „Unsere Standesorganisationen kritisieren es schon lange, dass das ambulante System kaputtgespart wird“, machte der FVDZ-Landesvorsitzende deutlich. Der Bürokratieaufwand wachse ständig, es fehle an Personal. Ärzte, Mitarbeiter würden aus dem System flüchten. Eine Erstmaßnahme, um diesen Trend zu stoppen, wäre eine leistungsgerechte Bezahlung. „Und dazu gehört die Abschaffung der Budgetierung“, forderte Dr. Kaden.

Hauptgeschäftsführerin Nicole Kerling konnte, wie gewohnt, die Beschlussfähigkeit der Versammlung verkünden. © Marco Knopp

Die Regularien standen an. Und Hauptgeschäftsführerin Nicole Kerling stellte die Beschlussfähigkeit fest, die durch 47 anwesende Delegierte gewährleistet war.

Jahresberichte – Das war 2023 los

Den Anfang machte der Kammerpräsident. Dr. Brandt widmete sich zu Beginn der EU-Ebene mit dem anstehenden Amalgamverbot: „Der Prozess ist nicht mehr aufzuhalten. Es wird kommen – und wir sind bislang schlecht vorbereitet.“ Wissenschaft und Industrie hätten jedenfalls noch kein Füllungsmaterial
entwickelt, das in der Mundhöhle ähnlich einfach einzubringen sei, das unter Feuchtigkeit im hinteren Seitenzahnbereich zuverlässig funktioniere und eine langfristige Haltbarkeit besitze.

Mit dem Verbot gehe in der Zahnärzteschaft die Sorge umher, dass der Mehraufwand für adhäsive Compositerestaurationen nicht mehr honoriert werden würde – Mehrkostenvereinbarungen nach § 28 Abs. 2 SGB V also nicht mehr möglich seien. Natürlich sei dies ein Thema für die KZV. „Aber wir alle sind aufgefordert, hier Ideen zu entwickeln“, stellte der Kammerpräsident klar. „Ideen, wie wir einerseits eine gute zahnärztliche Versorgung aufrechterhalten und andererseits unsere Praxen wirtschaftlich führen.“ Ein gangbarer Weg sei die Kostenerstattung nach § 13 SGB V, so der Präsident, der bei den Psychotherapeuten schon Routine sei und weiter: „Da wir mit einem über 35 Jahre alten GOZ-Punktwert aus 1988 abrechnen müssen, kann ich mir kaum vorstellen, dass es hier Interventionen gibt.“

Als für die Zahntechnik zuständiges Mitglied des BZÄK-Vorstands habe Dr. Brandt Kenntnis bekommen von einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) über die Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk. Dieser Entwurf sei erkennbar von dem Wunsch geprägt, dem Zahntechniker den Weg zum Patienten zu ebnen – eine langjährige Forderung der Zahntechniker.

Der Entwurf sehe vor, dass Zahntechniker Scans beim Patienten und „projektbezogene, ästhetische und funktionale Messungen am Patienten oder der Patientin sowie deren Bewertung, die Erstellung eines Konzepts zur zahntechnischen Versorgung“ durchführen.

Da das BMWK die Meisterregelung rein wirtschaftlich betrachte, werde es das Spannungsfeld zum Berufsrecht der Zahnärzte wahrscheinlich gar nicht auf dem Schirm haben. „Wir haben sofort interveniert und beim BMWK eine Beteiligung eingefordert.“

Und er fuhr fort: „Es ist Trend Heilhilfsberufe durch Kompetenzzuwachs aufzuwerten. Aber das führt zu weit! Machen wir es durch Wertschätzung und gute Entlohnung, so wie bei unseren Mitarbeiterinnen in der Praxis und insbesondere in der Prophylaxe. Aber nicht zu Lasten des Patientenwohls!“

In seinem Bericht ging Kammerpräsident Dr. Michael Brandt auch auf die aktuelle politische Situation der Bundesrepublik ein und stellte die Kampagne der BZÄK vor, die von der Agentur No Drama konzipiert wurde. © Marco Knopp

Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach habe Mitte März den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ (KHVVG) vorgelegt. „Dabei verfolgt er zielstrebig seinen Weg die ‚Polikliniken‘ der DDR wieder aufleben zu lassen“, so Dr. Brandt. Statt aus niedergelassenen Vertragsärzten bestehe die Gesundheitsversorgung dann aus Einrichtungen mit angestellten Medizinern, weiteren Therapeuten und Pflegekräften. Ob unter der Führung von Kommunen, internationalen Heuschrecken oder Krankenhauskonzernen lasse der Entwurf noch offen. Die Reaktion auf den Gesetzesentwurf sei prompt gekommen: Während die Zentralisierung der stationären Versorgung vom UKSH-Chef begrüßt würde, seien Kassenärztliche Bundesvereinigung, Hausärzteverband, Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft und die Kassenverbände auf Zinne.

Anschließend verwies der Kammerpräsident auf drei auf Bundesebene laufende Kampagnen: Die Kampagne des Freien Verbandes „Wir geben Deutschland das Lächeln zurück“ sei eingeschlagen. Die Strategie der KZBV-Aktion „Zähne zeigen“ sei es, mit ihrer Kampagne zunächst eine Änderung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu erreichen. Wenn dies nicht gelänge, wolle sie die Aktion auf die Bundestagswahl ausdehnen. Die BZÄK plane mit ihren Themen schon, in das Grundsatzprogramm der CDU und die Wahlprogramme der Parteien für die Europawahl zu kommen.

Dr. Kai Voss übernahm das Wort. Der Vizepräsident ging dabei auf die aktuelle Medizinprodukteüberwachung durch das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) ein, bei der bis dato alles im gewohnten Umfang liefe. Beim Thema Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte gebe es noch keine endgültige Lösung. Es sei eine AWMF-Leitlinie angemeldet, in der das Vorgehen beschrieben werden solle. Auch der DAHZ-Leitfaden 2024 – der sich aktuell in der Endabstimmung befinde – könne zu einer Lösungsfindung beitragen.

Bezüglich der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter merkte Dr. Voss an, dass die Kammer die rechtlichen Grundlagen für einige der geprüften Dinge sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen der Prüfung nicht teile. Ein aktuelles Schreiben aus dem Ministerium teile die Rechtsauffassung der Kammer. Eine Klärung mit den Gesundheitsämtern selbst stehe aber noch aus.

Praxen aus Neumünster und Bad Segeberg hätten von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) die Mitteilung bekommen, dass eine Begehung bevorstehe. Der Kammer liege ein solches Anschreiben mit den diversen Anforderungen vor. „Neben der Abfrage nach der Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung, den Gefährdungsbeurteilungen, dem Gefahrstoffverzeichnis und den dazugehörigen Betriebsanweisungen sind einige Dinge gefordert, die nach unserer Einschätzung für Zahnarztpraxen gar nicht zutreffen“, erklärte Dr. Voss. Dies sind z. B. bestimmte Maßnahmen zur toxikologischen Belastung. „Wir werden Kontakt mit der Behörde aufnehmen und die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme hinterfragen“, machte der Vizepräsident deutlich.

Beim ZQMS stellte Voss die kürzlich erfolgten oder für 2024 noch geplanten Änderungen vor. Diese beträfen u. a. die Gefährdungsbeurteilungen im Modul Arbeitssicherheit, spezielle Anforderungen bei Praxen mit mehr als 20 Mitarbeitern, Fragen zur Herstellung und Anwendung von Blutprodukten oder auch zu gewaltbereiten Patienten. Im Modul ZQMS Eco sind die Bereiche Praxisabgabe-/Praxisschließung bzw. Praxisübernahme/Neugründung neu strukturiert worden.

Der Button am Revers des Kammerpräsidenten wies auf eine neu initiierte GOZ-Kampagne hin. © Marco Knopp

Dr. Roland Kaden trat erneut ans Rednerpult. Als Vorstand Gebührenrecht wies er auf den Button am Revers des Präsidenten hin: „4!0 GOZ“ steht auf diesem geschrieben. Dieser Button gehe zurück auf die letzte Bundesversammlung. Dort regte die Kammer Baden-Württemberg die Initiative „GOZ 4.0“ an. Mit ihr gehe die Aufforderung einher, alle Möglichkeiten der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – einschließlich § 2 – zu nutzen, und dass dies alle Zahnärzte gemeinsam tun sollten.

Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und seine Politik standen in der Kritik: Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) solle abgeschlossen sein, ehe eine Änderung der GOZ in Angriff genommen werde. Aber eine solche Neufassung werde – auch laut Bundesminister – noch lange auf sich warten lassen. „Konkret heißt es, dass eine ganze Generation von Zahnärzten ihre Leistung zur gleichen Honorierung wie vor 36 Jahren bei ständig steigenden Kosten erbringt.“

Der Bereich Fort- und Weiterbildung stand nun an. Also trat Dr. Andreas Sporbeck ans Pult. Zu seinem Arbeitsbereich zähle neuerdings auch das Schlichtungswesen. Das er aber auch gut aufgestellt übernehmen konnte. „Die Ausschüsse, die dort sind, sind ausgewogen und kompetent zusammengesetzt und die Sitzungen finden in unterschiedlichen Konstellationen statt“, erklärte Dr. Sporbeck. In einem der kommenden Zahnärzteblätter solle ein Artikel erscheinen, der für die gesamte Kollegenschaft einmal den kompletten Bereich der Schlichtung beleuchte.

Auch der Bereich Fachsprachprüfung laufe ganz hervorragend und völlig reibungslos. „Wir haben, ich glaube, bundesweit die kompetenteste Zusammensetzung einer Kommission“, sagte Dr. Sporbeck stolz. Allerdings habe eine neue Kalkulation hervorgebracht, dass die Gebühren nicht mehr kostendeckend seien. So sollten die Delegierten im späteren Versammlungsverlauf noch über eine Gebührenerhöhung der Fachsprachprüfung abstimmen.

Im Bereich Weiterbildung war Dr. Sporbeck ein wenig erstaunt: Da habe im Jahr 2023 nicht viel stattgefunden. „Wir hatten zwei Prüfungen in der Oralchirurgie und eine in der Kieferorthopädie. Das ist nicht viel“, machte der Vorstand deutlich. Die Zahlen der Gleichwertigkeitsprüfung hingegen würden nicht abnehmen, blieben weiterhin stabil.

Abschließend kam Dr. Sporbeck noch auf die Fortbildung im Allgemeinen und seinen „Herzensbereich“ Sylter Woche im Speziellen zu sprechen. Eine Onlineteilnahme an dem Fortbildungskongress sei seit diesem Jahr nicht mehr möglich. Die aktuellen Buchungszahlen würden sich dennoch auf dem Vorjahresniveau bewegen. Freie Plätze seien noch vorhanden. Und in diesem Jahr sei aus der schleswig-holsteinischen Zahnärzteschaft die Nachfrage nach Tageskarten gekommen. Die freien Kapazitäten würden ein solches Angebot auch möglich machen.

In der Folge waren die Öffentlichkeitsarbeit, der Berufliche Nachwuchs und der Zahnärztliche Notdienst das Thema. Dr. Claudia Stange gab bekannt, dass die Informationsverbreitung über die sozialen Kanäle überarbeitet worden sei. Der große Arbeitsaufwand bei der Erstellung von Content und dem Bespielen der Kanäle habe zu einer Überarbeitung des Konzepts geführt. Und so werde der Auftritt in den sozialen Medien demnächst neugestartet.

Für den Beruflichen Nachwuchs bzw. neue Kammermitglieder finde im August eine neue Begrüßungsveranstaltung statt. Außerdem solle in kommenden Ausgaben des Zahnärzteblattes das Thema Niederlassung von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten präsentiert werden. Ein zentrales Thema sei zurzeit die verpflichtende Famulatur für Studierende (ab 2021). Hier habe die Kammer eine Informationsseite auf der eigenen Internetpräsenz aufgelegt, die auch eine Liste der teilnehmenden Praxen bereithalte. Bei der Kammer könnten sich interessierte Praxen anmelden und Studierende auf der Kammer-Website einen Platz finden.

Einen wichtigen Punkt während der Jahresberichte stellte die laufende Umfrage zum Zahnärztlichen Notdienst dar. © Marco Knopp

Es sei eine Umfrage zum Zahnärztlichen Notdienst gestartet worden. Die ersten Ergebnisse zeigten deutlich, dass die jetzige Notdienstgestaltung überarbeitungsbedürftig sei. So stehe insbesondere nachts ein deutliches Überangebot an Notdienstpraxen dem tatsächlichen Bedarf gegenüber. Viele Patienten ließen sich außerhalb der angebotenen Sprechzeiten auf die nächste Behandlungszeit bestellen. Auch sei der Notdienst unwirtschaftlich. „Nicht nur, dass wir am Wochenende häufig ohne Honorar arbeiten, wir sind auch die einzige Gruppe, die noch Geld mitbringt, um unsere Mitarbeitenden zu bezahlen“, so Dr. Stange.

Auch im Bereich Prävention ist natürlich einiges passiert. Auf Nachfrage aus der Delegiertenschaft erläuterte Vorständin Dr. Gabriela Haas kurz den Sinn und Zweck des Zahnmobils, das vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) sowie der Diakonie Altholstein ins Leben gerufen und von der Kammer finanziell unterstützt wurde. Das Mobil fahre mit einem zahnärztlichen Team vom UKSH Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Geflüchtete an. Auch vom sozialen Projekt „Praxis ohne Grenzen“ hatte Dr. Haas gute Nachrichten: Nach langer Suche habe sich dort durch Zahnärztinnen aus Heikendorf und Schönberg eine Nachfolge für die ehrenamtliche Unterstützung gefunden.

Nun ging es um eine „Herzensangelegenheit“: „Der Kinderpass ist fertig“, freute sich die Präventionsvorständin über die überarbeitete Neuauflage des Infobüchleins. Er sei jetzt dem Corporate Design der Zahnärztekammer angepasst worden. Außerdem gebe es ein neues Titelbild und es seien textliche Anpassungen vorgenommen worden. Diese stünden auch den fortwährenden Genderdiskussionen standhaft gegenüber, sodass auch bei möglichen neuen Richtlinien keine neuen Änderungen anfallen würden. Als weiteres Printprodukt sei der Pausenbrot-Flyer, der den Kita- und Schulkindern das gesunde Frühstück näherbringen solle, in der Mache. Dieser sei optisch an den bereits verbreiteten Schultüten-Flyer angepasst. Auch die Überarbeitung des Patenschaftsprogramms schreite noch fort, da man leider immer noch nicht alle Koordinatoren von den Kreisvereinen genannt bekommen habe.

Zum Abschluss der Vorstandsreden stellte Isabel Strachanowski ihren Bericht über das Ressort Praxispersonal vor. Als Damoklesschwert schwebe der Fachkräftemangel über dem Ressort. Aber es gebe viele Stellschrauben, an denen man drehen könne. Zu diesen zähle unter anderem die Ausbildungsakquise der Kammer, die bereits zu einer Steigerung der Ausbildungsquote beitrage. Außerdem beginne eine bundesweite ZFA-Kampagne, an der sich auch die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein beteilige. Mit eigener Website (www.zfa-beruf.com) und vor allem in den Sozialen Medien präsentiere sich diese Aktion. „Da sind unter anderem hochgradig teure Influencer eingekauft worden, die riesige Followerzahlen auf TikTok haben, Werbefilme für den Beruf ZFA zu erstellen“, erläuterte Strachanowski. Von vielen Kolleginnen und Kollegen seien Fortbildungsveranstaltungen für Azubis nachgefragt worden. „Da bin ich in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Fortbildung dran“, verspricht der Vorstand. „Da gibt es Ideen, dass wir zum Beispiel einen Provisorium-Kurs für Azubis anbieten und auch so etwas wie Abrechnungsnachhilfe.“

Strachanowski stellte die Frage in den Raum, wie man Praxen, die noch nicht ausbilden, motivieren könne, dies zu ändern? Dabei kritisierte sie: „Es bildet nur die Hälfte von uns aus, aber 100 Prozent wollen nachher gute Kräfte haben.“

Zudem ging es um die ZFA als Generalistin. Die ZMP sei wichtig, die ZMV sei wichtig und auch die DH sei wichtig. „Aber wir vergessen ein bisschen die Generalistinnen, die bei uns in der täglichen Arbeit am Stuhl sitzen“, stellte Strachanowski fest. Um diese Mitarbeiterinnen wertzuschätzen und ihre Kompetenz zu steigern, habe die Kammer eine Kursreihe – eine Art kleines Curriculum – geplant. Es solle im ersten Halbjahr 2025 stattfinden und könne im Ganzen (fünf Teile), aber auch als Einzelkurse gebucht werden.

Diskussion und Anträge

Nach den Berichten war die Diskussionsfreude der Delegierten gefragt. Wie gewohnt ging es nun um den Austausch bezüglich der diversen Vorstandsbereiche und den anstehenden Anträgen. So war ein großer Kritikpunkt die mangelnde Kommunikationsbereitschaft vieler Behörden, die ihrerseits kaum noch einen Dialog stattfinden lassen würden. Dabei sei doch genau dieser Dialog unabdingbar für gelebte Demokratie, so der Delegierte Dr. Stefan Männel.

Die Delegierten stimmten unter anderem über die regionale Verteilung und Besetzung der Arbeitsgruppe „Zahnärztlicher Notdienst“ ab. © Marco Knopp

Einen größeren Redebedarf gab es zur Sicherheit im nächtlichen Notfallbereitschaftsdienst. Hier gab es den Antrag, der den Kammervorstand aufforderte, eine – vor allem zeitliche – Umstrukturierung des Notdienstes vorzunehmen. Begründung dafür: „Der nächtliche Notfallbereitschaftsdienst führt durch sich verändernde gesellschaftliche Verhältnisse zu einer unverhältnismäßig hohen Gefahrenlage für Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.“ Nach dem Austausch zahlreicher Argumente und Hinweise entschied sich das Plenum für die Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich einer möglichen Umstrukturierung annehmen solle. Die AG-Mitglieder wurden nach regionalem Schlüssel ausgewählt.

Die gleiche Einigkeit fand sich weitestgehend auch bei den übrigen Anträgen. Einstimmig oder zumindest mit großer Mehrheit wurden unter anderem folgende Anträge angenommen: Die Kammerversammlung forderte ein MVZ-Regulierungsgesetz vom Bundesgesundheitsministerium sowie die Sicherheit der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die gematik. Außerdem sollen vom Gesetzgeber kostendeckende Gebührenpositionen für das Befüllen der ePA in der GOZ aufgenommen werden. Auch eine Aufstockung der Gebührensatzung Fachsprachtest wurde beschlossen.

Alle Beschlüsse der Kammerversammlung finden Sie hier.

Zum Abschluss blieb Kammerpräsident Dr. Michael Brandt vor allem noch die Nennung des nächsten Termins: Am 9. November 2024 steht die nächste Kammerversammlung an.

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