Famulatur

Studierende, die ab dem 1. Oktober 2021 ihr Studium begonnen haben, müssen als verpflichtenden Bestandteil eine Famulatur absolvieren – §15 Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO).

Nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung (Physikum) ist die Famulatur in den semesterfreien Zeiten – also nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters – anzutreten. Dabei kann sie im Block in einer Praxis durchgeführt oder aber auch auf zwei Praxen bzw. eine entsprechend anerkannte Einrichtung – jeweils zu zwei Wochen – aufgeteilt werden. Über die untenstehende Landkarte können Studierende teilnehmende Praxen finden und Kontakt aufnehmen.

Wurde eine Praxis gefunden und man hat sich auf die gemeinsame Famulaturzeit geeinigt, so ist eine gemeinsame Vereinbarung mit der Famulaturpraxis abzuschließen.

Als fester Bestandteil des Zahnmedizinstudiums muss die Famulatur von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel anerkannt werden und es bedarf einer Vereinbarung zur Durchführung mit der Uni Kiel. Dazu legt die/der Student/in dem Studierendensekretariat die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung vor. Nach Bestätigung durch die Universität nehmen die Studierenden die Vereinbarung wieder mit in die Famulaturpraxis. Auf unserer Website finden Sie dafür eine Mustervereinbarung inkl. dem dazugehörigen Zeugnis.

Famulaturpraxis finden

Eine interaktive Landkarte zeigt die Famulaturpraxen in Schleswig-Holstein an.

Alle Formulare und Links

Anmeldung Famulaturpraxis

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