29. November 2022

Behandlung von Patienten mit multiresistenten Erregern oder Tuberkulose

Es besteht eine generelle Behandlungspflicht dieser Patienten. Die Versorgung von infizierten Patienten darf angesichts des heutigen Hygienestandards einer Zahnarztpraxis nicht als unzumutbar abgelehnt werden; so kann beispielsweise eine Infektion des Behandlungsteams durch geeignete Schutz- und Hygienemaßnahmen ausgeschlossen werden. Merke: Alle Patientinnen und Patienten so behandeln, als ob sie infektiös wären.

Patienten mit multiresistenten Erregern

Multiresistente Erreger (MRE) sind Bakterien, die durch ihre Antibiotikaresistenz die Therapie von diversen Infektionen erschweren. Auch wenn MRE nicht zu den häufigen Erregern von Infektionen nach zahnärztlichen Behandlungen zählen, da sie nur in Ausnahmefällen die Mundhöhle kolonisieren, können sie die Therapie von odontogenen Infektionen komplizieren. Der bekannteste Vertreter ist der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA). Auch weitere multiresistente Erreger wie Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) sowie multiresistente gramnegative Stäbchenbakterien (3MRGN, 4MRGN) gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Durch das Fehlen von spezifischen Risikofaktoren und das Vorhandensein einer normalen Körperflora besteht für das Personal der Zahnarztpraxis in der Regel keine besondere Infektionsgefahr durch MRE.

Bei Patienten, die mit MRE besiedelt sind, sind keine über die Basishygiene hinausgehenden Hygienemaßnahmen (vgl. „Merkblatt Behandlung von Patienten mit HIV, HBV oder HCV“) notwendig.

Antiseptische Mundspülungen vor der Behandlung (Chlorhexidin, Octenidin) werden empfohlen.

Patienten mit offener Lungentuberkulose

Patienten mit offener Lungentuberkulose scheiden die Erreger vor allem beim Husten und Niesen aus. Diese können anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden. Bei einer geschlossenen Tuberkulose besteht keine Ansteckungsgefahr.

Neben den Standardmaßnahmen der Basishygiene (vgl. „Merkblatt Behandlung von Patienten mit HIV, HBV oder HCV“) sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

  • Patient: Räumliche Isolierung
  • Patient: Mund-Nasen-Schutz bei Kontakt mit anderen Personen
  • Personal und Besucher: Atemschutz (FFP2-Maske oder Äquivalent)
  • Händedesinfektionsmittel, alkoholbasiert, begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren) mit Nachweis der Wirksamkeit und VAH-Zertifizierung1 zur Händedesinfektion, zusätzlich mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Tuberkulose

Wir empfehlen einen verantwortungsvollen und sensiblen Umgang mit den Informationen über Patienten. Nur wer als Patient sicher vor Ausgrenzung oder Ablehnung ist, wird den Anamnesebogen wahrheitsgetreu beantworten.

Weitere Hinweise gibt der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin.


Bei Fragen:

Dipl.Biol. Rosemarie Griebel
Qualitätsmanagement
Tel.: 0431 260926-91
E-Mail: griebel@zaek-sh.de

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