Gebührenrecht
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stellt die Regelung der Vergütungen von zahnärztlichen Leistungen dar. Die GOZ gilt bundesweit einheitlich.
Allgemeine Informationen zur GOZ
Informationen zur Anlage 2 GOZ (Rechnungsformular)
- Liquidationsvordruck (Muster)
- Ausfüllhilfe
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Kritische Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer
GOZ 1988/2012
Der Punktwert (5,62421 Cent) ist seit 1988 unverändert. Gleiches gilt für die Honorare der meisten GOZ-Leistungen, die bei der Novellierung der GOZ aus dem Jahr 2012 nahezu unverändert übernommen wurden. Sehen Sie hierzu die Gegenüberstellung der alten und aktuellen Gebührenpositionen.
GOZ – Analyse
Die Bundeszahnärztekammer führt seit 1999 eine öffentlich zugängliche Datenerhebung zum privatzahnärztlichen Rechnungsgeschehen in Deutschland durch.
Hier geht es zur Beschreibung des Projektes und Anmeldung.
Wo der BEMA besser ist
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat einen Vergleich unternommen.
Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
Stellungnahme der BZÄK
Patienteninformation der BZÄK
S3-Richtlinie
Analoge Berechnung der Parodontitisbehandlung
Patienteninformationen
Zur Information Ihrer Patientinnen und Patienten stehen hier diverse Merkblätter zur Verfügung:
Praxiskostenkalkulator
Die Landeszahnärztekammer Hessen hat einen Praxiskostenkalkulator erstellt. Er dient als Hilfsmittel und erste Orientierung für Praxisinhaberinnen und -inhaber sowie die mit der Abrechung beauftragen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.