Gebührenrecht
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stellt die Regelung der Vergütungen von zahnärztlichen Leistungen dar. Die GOZ gilt bundesweit einheitlich.
Allgemeine Informationen zur GOZ
GOZ-Kampagne
Die GOZ-Kampagne der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein soll Sie sensibilisieren und fit machen, das Honorar leistungsgerecht zu kalkulieren und gebührenrechtlich korrekt mit den Patientinnen und Patienten zu vereinbaren.
BZÄK-Informationen zur GOZ
Informationen zur Anlage 2 GOZ (Rechnungsformular)
- Liquidationsvordruck (Muster)
- Ausfüllhilfe
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Kritische Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer
GOZ 1988/2012
Der Punktwert (5,62421 Cent) ist seit 1988 unverändert. Gleiches gilt für die Honorare der meisten GOZ-Leistungen, die bei der Novellierung der GOZ aus dem Jahr 2012 nahezu unverändert übernommen wurden. Sehen Sie hierzu die Gegenüberstellung der alten und aktuellen Gebührenpositionen.
GOZ – Analyse
Die Bundeszahnärztekammer führt seit 1999 eine öffentlich zugängliche Datenerhebung zum privatzahnärztlichen Rechnungsgeschehen in Deutschland durch.
Hier geht es zur Beschreibung des Projektes und Anmeldung.
Wo der BEMA besser ist
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat einen Vergleich unternommen.
Beratungsforum
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen ist ein Gremium, das aus Vertretern der Bundeszahnärztekammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern besteht. Dieses Gremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten. Markante Beschlüsse sind z. B. Nr. 5 „Trennung von Liquidation und Erstattung“ oder die Beschlüsse 54 bis 59 zur leitliniengerechten PAR-Behandlungsstrecke in der GOZ. Sie können Ihnen bei der Abrechnung und im Dialog mit Patienten eine Hilfe sein. Die Beschlüsse finden Sie unter folgendem Link.
Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
Stellungnahme der BZÄK
Patienteninformation der BZÄK
S3-Richtlinie
Analoge Berechnung der Parodontitisbehandlung
Patienteninformationen
Zur Information Ihrer Patientinnen und Patienten stehen hier diverse Merkblätter zur Verfügung:
Praxiskostenkalkulator
Die Landeszahnärztekammer Hessen hat einen Praxiskostenkalkulator erstellt. Er dient als Hilfsmittel und erste Orientierung für Praxisinhaberinnen und -inhaber sowie die mit der Abrechung beauftragen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.