Ausländische Berufsqualifikationen
Sie haben im Ausland den zahnärztlichen Beruf erlernt und wollen in Deutschland arbeiten? Dann können Sie die Gleichwertigkeit dieser Qualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation prüfen lassen. Dies gilt unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin im Ausland durchgeführt haben und in Schleswig-Holstein wohnen bzw. den Zahnarztberuf in Schleswig-Holstein ausüben wollen, erhalten beim Landesamt für soziale Dienste (Approbationsbehörde) Auskunft über die Möglichkeiten einer Berufserlaubnis für eine zahnärztliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein, welche die Berufsausübung auf eine Tätigkeit in fachlich abhängiger Stellung einschränkt. Diese entscheidet über die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Approbation.
Fachsprachprüfung
Um eine Approbation nach § 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zu erhalten, muss eine Antragstellerin/ein Antragsteller über genügend deutsche Fachsprachkenntnisse verfügen.
Förderung über den Anerkennungszuschuss
Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes. Hierbei können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung erstattet werden. Anerkennungsinteressierte sollten die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden.