Parodontitistherapie: Informationen zur analogen Abrechnung
Für bestimmte Leistungen der Parodontitistherapie haben die BZÄK, die private Krankenversicherung und die Beihilfe aus Bund und Ländern im gemeinsamen Beratungsforum die grundsätzliche Notwendigkeit einer analogen Abrechnung bestätigt. Die BZÄK hat die analogen Leistungen der Parodontitistherapie inzwischen gebührenrechtlich neu bewertet. Die daraus hervorgehenden Zuordnungen weichen von den Gebührenpositionen ab, die in den Beschlüssen des Beratungsforums genannt werden.
Diese Neubewertung plus weitere Hinweise sind in einem Infoblatt, das Sie gerne an Ihre Patientinnen und Patienten weitergeben können, zuammengefasst: