1. Juli 2026

Endlich einheitliche Notdienstrufnummer

Ab sofort gibt es für Schleswig-Holstein eine einheitliche Notdienst-Rufnummer, sie lautet:

0431 260926 969

Diese Rufnummer sollte ab sofort auf den Anrufbeantworter aller schleswig-holsteinischen Zahnarztpraxen aufgesprochen werden, eine wöchentliche Besprechung kann dadurch entfallen! Die neue Rufnummer erkennt automatisch, welche Praxen Dienst haben, und liest diese nach Eingabe der Postleitzahl tagsüber für den Kreis bzw. nachts für den Bezirk vor.

Die bisherigen lokalen Rufnummern werden bis zum Jahresende noch über eine Rufweiterleitung genutzt werden können, danach werden diese abgeschaltet.

Gleichzeitig wurde für die Patientinnen und Patienten die Website www.zahnaerztlicher-notdienst-sh.de relaunched, damit die zuständige Praxis schnell gefunden werden kann. Und die Auswirkungen sind, zumindest in der Zahnärztekammer, deutlich spürbar. So kommen merklich weniger Beschwerden über Nichterreichbarkeit des Notdienstes an.

Bereits seit fünf Monaten ist der zahnärztliche Notfallbereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein in einen Tag- und einen Nachtdienst aufgeteilt. Damit wurde die nächtliche Belastung für die Praxen deutlich reduziert, denn statt 30 sollen jetzt nur noch sechs Praxen nachts für unsere Patientinnen und Patienten ansprechbar sein; für die übrigen Praxen endet der Bereitschaftsdienst bereits um 20:00 Uhr. Dies entspricht dem beschlossenen Antrag der Kammerversammlung vom 9. November 2024.

Bitte beachten Sie, dass die bindende Notfallbereitschaftsdienstliste immer die Liste ist, die auf der Website zu finden ist! Loggen Sie sich mit den bekannten Zugangsdaten ein und überprüfen Sie Ihren zugeteilten Dienst.

Die wichtigsten Punkte zum Notfallbereitschaftsdienst haben wir noch einmal für Sie zusammengefasst:

  • Der Notfallbereitschaftsdienst beginnt am Freitag bzw. am Vortag vor Feiertagen um 15:00 Uhr. Der Tagdienst endet um 20:00 Uhr.
  • Die eingeteilte Praxis muss in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr in ihren Praxisräumen eine feste Sprechzeit durchführen.
  • Außerhalb dieser Zeit muss die Praxis einen Bereitschaftsdienst vorhalten. Dies beinhaltet die Verpflichtung während dieser Zeit die Infrastruktur einzurichten, die für einen zahnärztlichen Notfall benötigt wird.
  • Es bestehen keine Kreisgrenzen für den Dienst, die Patientinnen und Patienten können entscheiden, welche Praxis sie kontaktieren.

Bei Fragen:
Mareile Klieme
Tel.: 0431 260926-10
Mail: klieme@zaek-sh.de