1. März 2022

Berufsfelderkennung für Studierende der Zahnmedizin

Praktikum im Rahmen der neuen ZApprO

Im Rahmen der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung müssen Studierende seit dem Sommersemester 2022 erstmalig ein zehntägiges „Praktikum der Berufsfelderkundung“ in einer zahnärztlichen Praxis verpflichtend absolvieren.

Dieses Praktikum bietet die Möglichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt in der Ausbildung zukünftiger Zahnärztinnen und Zahnärzte eine kooperative
Verbindung zwischen Universität, Studium und Praxis zu knüpfen. Fortgeführt wird dieses Konzept dann später im klinischen Studienabschnitt, der eine vierwöchige Famulatur in einer geeigneten Praxis vorsieht. Diese Famulatur wird dann erstmalig ab dem Frühjahr 2025 erfolgen.

In diesem Praktikum sollen die Studierenden des zweiten Semesters bereits in ihrem ersten Studienabschnitt einen Einblick in den beruflichen Alltag einer Zahnarztpraxis bekommen. Es geht darum, das breite Spektrum der Zahnmedizin außeruniversitär und in „Echtzeit“ zu erleben, Herausforderungen kennenzulernen und für den Beruf sensibilisiert zu werden. Gewünscht ist, dass die Studierenden die generellen Praxisabläufe kennenlernen, die Behandelnden bei ihrer Arbeit beobachten und auch erste Erfahrungen durch Assistenztätigkeiten in der Praxis machen dürfen. Entsprechende Voraussetzungen wie eine Berufshaftpflichtversicherung und die vorgeschriebenen Impfungen werden von den Studierenden selbst im Vorfeld organsiert und mitgebracht.

Die zahnmedizinischen Kenntnisse der Studierenden sind noch sehr begrenzt, da sie sich im zweiten vorklinischen Semester noch ganz am Anfang ihres Studiums befinden. In einer Einführungsvorlesung im ersten Semester haben sich die vier Kliniken mit ihren Arbeitsbereichen kurz vorgestellt und ein Schwerpunkt der Vorlesung lag im Bereich der Mundhygiene und Prävention. Begleitet wird das Praktikum von einer interdisziplinären universitären Veranstaltung, in der übergeordnete Themen des Berufsfeldes im Fokus stehen. Die Studierenden werden sich mit der Organisation des Gesundheitssystems, mit Fragen zur Hygiene sowie dem Bereich Kommunikation – insbesondere mit der ärztlichen Gesprächsführung – in ersten Schritten beschäftigen, bevor sie in ihr Praktikum eintreten.

Da die kommunikativen Kompetenzen in der neuen Approbationsordnung deutlich mehr Berücksichtigung erhalten sollen, müssen die Studierenden während ihres Praktikums nach einem vorgegebenen Leitfaden verschiedene alltägliche Kommunikationssituationen beobachten und nach einer Vorlage dokumentieren. Diese Vorlage dient dann zur Erstellung des Praktikumsberichtes.

Im Rahmen eines Pilotprojekts zur Konzipierung des Praktikums zur Berufsfelderkundung konnten wichtige Erkenntnisse für die erforderliche
Organisation und den Ablauf bereits im Vorfeld gewonnen werden. Durch das große Engagement von niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein und durch die freiwillige Teilnahme von Studierenden der Zahnmedizin in Kiel wurde nach dem Sommersemester 2021 die zukünftige Veranstaltung gemeinsam erstmalig erprobt und evaluiert. Besonders erfreulich war die positive Resonanz zum Praktikum von allen Teilnehmenden. Sowohl die Studierenden als auch die teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte schätzten das Konzept und die Durchführung sehr positiv ein. Von den Studierenden wurde die freundliche und hilfsbereite Aufnahme in den Zahnarztpraxen in besonderem Maße hervorgehoben. Auch die eigene Auseinandersetzung mit dem erlebten Alltag in einer Praxis wurde für die individuelle professionelle Entwicklung im Studium hoch bewertet. Von Seiten der Zahnärztinnen und Zahnärzte wurde berichtet, dass die Praktikanten eine hohe Akzeptanz von den Patienten genossen haben. Aufgrund der positiven Erfahrungen haben sie sich auch für die Zukunft für eine erneute Aufnahme von Studierenden angeboten. Mit Blick auf die im klinischen Abschnitt dann nachfolgende Famulatur, ist das Berufsfeldpraktikum eine gute Möglichkeit erste Kontakte zu knüpfen.

Aufruf an niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Schleswig-Holstein

Haben Sie Lust und Interesse junge Studierende der Zahnmedizin kennenzulernen und sie an Ihrem Praxisalltag teilnehmen zu lassen? Sind Sie bereit
einen Einblick in das umfassende Spektrum Ihres Berufes einer Praktikantin bzw. einem Praktikanten zu eröffnen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein (central@zaek-sh.de, Ansprechpartnerin Frau Klieme). Der mögliche Zeitraum für das Praktikum wird in der Regel nach dem Ende des Sommersemesters bis Ende September sein. In Ausnahmefällen eventuell auch im Frühjahr.

Voraussetzung für eine Praxisteilnahme ist die geforderte Vorstellung des breiten Spektrums der zahnmedizinischen Diagnostik und Therapie. Daher können Fachpraxen beziehungsweise Praxen mit einer ausschließlichen Spezialisierung auf einem Gebiet für den ersten Einblick in den Berufsalltag zu diesem Zeitpunkt des Studiums leider nicht berücksichtigt werden.

Sie ermöglichen den Studierenden damit erste berufliche Erfahrungen und unterstützen zugleich die professionelle Ausbildung zukünftiger Zahnärztinnen und Zahnärzte durch Ihre Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft. Zugleich können Sie während der Zeit des Praktikums Kontakte knüpfen, die zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise zu einer beruflichen Kooperation führen.

Eine Vergütung des Praktikums ist nicht vorgesehen!