Praxispersonal
Hier finden Sie als Praxisinhaber alles, was Sie in Bezug auf Ihr Personal wissen und beachten sollten.
Empfehlungen der BZÄK: Verhaltenskodexe
Aufgrund der hohen Abbrecherquote während der ZFA-Ausbildung – diese liegt im Zuständigkeitsbereich der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein aktuell bei knapp unter 40 % – und den häufigen Berufswechseln nach abgeschlossener Berufsausbildung hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer den „Verhaltenskodex zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen“ als rechtlich nicht bindende Empfehlung beschlossen.
Um beim Recruiting von Fachkräften aus Drittstaaten die Einhaltung ethischer Standards sicherzustellen, hat die Bundeszahnärztekammer den „Verhaltenskodex zur Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten“ beschlossen.
Vergütungs- und Rahmenempfehlung
Aktuelle Vergütungs- und Rahmenempfehlungen für Auszubildende und ZFA
Delegation zahnärztlicher Leistungen
- Delegationsrahmen
Bundeszahnärztekammer - Delegation an fortgebildetes Assistenzpersonal
Dr. Sebastian Ziller, Leiter Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung BZÄK