Kontinuität wurde gewünscht und gewählt
Früh füllte sich das Heinrich-Hammer-Institut (HHI) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein am 6. Mai 2023. Überall sah man kleine, sich immer wieder durchmischende Grüppchen. Der Bedarf, sich vor dieser konstituierenden Kammerversammlung noch einmal auszutauschen, war groß unter den Delegierten – gerade unter den neuen. Ganze 18 Zahnärztinnen und Zahnärzte waren in der nun gestarteten Legislaturperiode zum ersten Mal dabei.

Dr. Stefan Männel (r.).
Eröffnung und Wahlausschuss
Daher dauerte es diesmal auch ein paar Minuten länger, ehe die Versammlung ihren offiziellen Anfang nahm. Die Diskussionsgruppen lösten sich auf und die Delegierten strömten an ihre Tische im großen Saal des HHI. Auch viele Gäste hatten sich unter ihnen eingefunden. Nach der Begrüßung durch den bisherigen Kammerpräsidenten Dr. Michael Brandt und Feststellung der Beschlussfähigkeit – 49 der 50 Delegierten waren anwesend – erfolgte die Übergabe der Versammlungsleitung an die Alterspräsidentin Dr. Silvia Rafail. Sie schlug die Mitglieder des zu bildenden Wahlausschusses vor. Geleitet wurde dieser traditionell vom Justiziar der Kammer, daher übernahm dies zum zweiten Mal Christopher Kamps. Ihn unterstützten die beiden Delegierten Dr. Susanne Kammer und Till Muffels. Es wurde ein arbeitsreicher Tag für die drei.


Wahl Präsident und Vorstand
Dann ging es los. Der erste Vorschlag für das Präsidentenamt kam von Isabel Strachanowski: „Ich schlage Dr. Claudia Stange als Präsidentin der Zahnärztekammer vor. Sie hat bereits fünf Jahre im Vorstand gearbeitet und ermöglicht somit die Verknüpfung von Erfahrung mit einer Verjüngung des Vorstandes. Es ist Zeit, dass eine Frau an der Spitze der Zahnärztekammer steht, die die Belange der nachwachsenden jungen und weiblichen Zahnärzte aus ihrer Arbeit in der beruflichen Nachwuchsförderung kennt. Somit stellt sich die Zahnärztekammer modern und der Zukunft zugewandt auf.“
Einen zweiten Vorschlag brachte Dr. Franziska Pohlmeyer ein: „Ich möchte unseren Kammerpräsidenten Dr. Michael Brandt zur Wiederwahl vorschlagen. Die letzte Legislaturperiode war gekennzeichnet durch Widrigkeiten wie beispielsweise der Pandemie oder dem schrecklichen Russland-Ukraine-Konflikt. Dr. Brandt hat neben der alltäglichen Kammerarbeit das Schiff souverän durch das unruhige Fahrwasser geleitet.“
Weitere Vorschläge gab es nicht und so stellten beide Kandidaten auf Wunsch des Plenums ihre Person und Intentionen vor. Es begann Dr. Stange. Sie machte in ihrer Bewerbungsrede klar, dass sie für Kontinuität über diese Legislaturperiode hinaus stünde. „In fünf Jahren steht ein großer Umbruch bevor. Dann wird aller Voraussicht nach der halbe Vorstand nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen und zwei Ressorts besetzen wir heute schon neu“, so die Bewerberin. „Ich möchte so viel Kompetenz und Erfahrung wie möglich erhalten. Und das bedeutet, dass dieser große Wechsel heute schon vorbereitet werden muss.“
In seiner Vorstellungsrede hielt Dr. Brandt fest: „Sie haben mich vor fünf Jahren an die Spitze dieser Kammer gewählt und nun gilt es zu entscheiden: War es die richtige Entscheidung? Wollen sie Neues oder Bewährtes? Für beide Sichtweisen gibt es gute Argumente.“ Weiter ging Dr. Brandt auf die Herausforderungen, die der Zahnärzteschaft bevorstehen, ein. Dabei hob er drei besonders hervor: So wolle er mit seinem Vorstand Lösungsansätze für die Fachkräftegewinnung und -bindung aufzeigen, sich weiterhin für den Bürokratieabbau einsetzen und die Kammer müsse den Nachwuchs für die Niederlassung begeistern.
Als Abrundung der Vorstellung nutzten einige Delegierte die Gelegenheit ein Plädoyer für einen der zwei Amtsanwärter zu halten. Und im Anschluss konnte zum ersten Mal an diesem Tag gewählt werden. Die Delegierten gaben ihre Stimme ab und nachdem alle Zettel in der Wahlurne lagen, lag eine spürbare Spannung in der Luft. Das Auszählen dauerte einige Minuten, im Foyer bildeten sich wieder kleine Grüppchen und auch die beiden Kandidaten unterhielten sich noch kurz miteinander, ehe Christopher Kamps das Ergebnis bekannt gab: Dr. Michael Brandt wird mit 30 zu 18 Stimmen wiedergewählt und erklärte mit freudiger Stimme:
„Ich verspreche, dass ich für die Kammer mit ganzer Kraft arbeiten werde.“
Dr. Michael Brandt nach seiner Wiederwahl.


In der Folge musste natürlich noch der gesamte Vorstand vervollständigt werden. Dies begann mit der Wahl des Vizepräsidenten. Hier wurde Dr. Kai Voss vorgeschlagen. Der bisherige Amtsinhaber erklärte dabei auch, wie er sich eine kommende Legislaturperiode vorstelle, da es in dieser auch um die Einarbeitung eines geeigneten Nachfolgers ginge. Dr. Stange lehnte eine Nominierung als Vizepräsidentin ab, da auch sie wie Dr. Brandt bei ihrer Präsidentschaftskandidatur auf Dr. Voss als Vizepräsidenten setzen wollte. So wählte die Kammerversammlung Dr. Voss wieder in sein altes Amt. Für das Ressort Gebührenrecht wurde Dr. Roland Kaden ohne Gegenkandidaten wiedergewählt. Ebenfalls an alter Wirkungsstätte – nämlich im Ressort Fort- und Weiterbildung – wird Dr. Andreas Sporbeck zum Einsatz kommen. Und Dr. Claudia Stange wurde in ihrem Amt als Vorstand Öffentlichkeitsarbeit & Beruflicher Nachwuchs bestätigt. Für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder Dr. Martina Walther und Dr. Gunnar Schoepke gibt es zwei neue Gesichter im Vorstand: Das Ressort Prävention wurde von Dr. Gabriela Haas übernommen und das Ressort Praxispersonal leitet nun Isabel Strachanowski. Damit war der siebenköpfige Vorstand komplett.

Ausschüsse der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Auf der Konstituierenden Kammerversammlung wurde nicht nur der Vorstand gewählt, sondern auch alle satzungsgemäßen Ausschüsse der Kammer (s. Hauptsatzung § 11 Abs. 3 ff.). Diese Ausschüsse dienen dazu, die fachspezifische und unternehmerische Kompetenz der Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Arbeit der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein einfließen zu lassen und eine gegenseitige inhaltliche Rückkopplung zu gewährleisten. Diese ermöglicht es der Zahnärztekammer, die Positionen der Zahnärzteschaft gegenüber Politik und Verwaltung offensiv und mit profunder Sachkenntnis aus der zahnärztlichen Praxis zu vertreten.
Die Ausschüsse bestehen aus jeweils nicht mehr als fünf Mitgliedern. §11 Abs. 3 ff. der Hauptsatzung bestimmt die zu wählenden Ausschüsse sowie die Wahlspezifika. Auf folgender Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse.