22. Februar 2023

Brandschutzhelfer in der Zahnarztpraxis

Die Bestellung eines Brandschutzhelfers in einer Zahnarztpraxis ist sicherlich nicht das Erste, was ein Praxisinhaber „auf dem Zettel“ hat. Dennoch könnte dessen Bestellung immens wichtig werden, wenn es in einem Schadensfall um die Kostenübernahme durch die Feuerversicherung geht, wie der Fall eines Zahnarztes aus Bayern zeigte, dem das Versäumnis präventiver Maßnahmen zum Brandschutz zum Verhängnis wurde.

In dessen Praxis war nachts ein Feuer mit unbekannter Ursache ausgebrochen – die Folge hiervon war ein Sachschaden von über eine Million Euro. Die Praxis musste für mehrere Wochen geschlossen und komplett saniert werden. Hinzu kamen die weiter laufenden Personalkosten.

Die Praxis war zwar gegen Brände versichert. Die Versicherung lehnte die Erstattung des Schadens jedoch mit der Begründung ab, dass der Zahnarzt die aktuellen Nachweise der elektrischen Prüfungen der Geräte nicht vorlegen konnte. Neben dieser Maßnahme gibt gerade ein solcher – den einschlägigen Fachkreisen entnommene – Fall Anlass, daran zu erinnern, dass auch die Bestellung von Brandschutzhelfern zu den organisatorischen Brandschutzvorkehrungen gehört.

Rechtslage

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die – neben Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zur Evakuierung der Beschäftigten – zur Brandbekämpfung erforderlich sind. Weiterhin hat er diejenigen Beschäftigten zu benennen, die die genannten Aufgaben übernehmen. Dabei müssen Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Beschäftigten in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen (§ 10 Abs. 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz).

Frau und Mann bei einer Brandschutzübung vor einem offenen Feuer.
Feuer hautnah erleben – praktische Ausbildung zum Brandschutzhelfer © FeuTec

Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände” (ASR A2.2), die die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen konkretisiert, hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, wobei ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend ist. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, zum Beispiel aufgrund von Ferien oder Krankheit, zu berücksichtigen.

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation,
  • die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
  • Gefahren durch Brände,
  • Verhalten im Brandfall,
  • praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Als Voraussetzung für die Bestellung eines Brandschutzhelfers reicht für Zahnarztpraxen (geringe Brandgefährdung) der Besuch eines Kurses von 1,5 Stunden und fünf bis zehn Minuten praktische Löschübungen pro Teilnehmer aus. Praxismitarbeiter, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Truppfrau/Truppmann) sind, können ohne Schulung zum Brandschutzhelfer bestellt werden.

Zur Auffrischung der Kenntnisse wird empfohlen, die Ausbildung in Abständen von zwei bis fünf Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Die Kurse gewerblicher Anbieter oder zum Beispiel von TÜV oder DEKRA sind meist Ganztageskurse mit entsprechend hohen Kosten. Als qualifizierter Ausbilder kann auch ein Feuerwehrmitglied mit Gruppenführerlehrgang eingesetzt werden. Es lohnt sich also bei seiner Feuerwehr einmal nachzufragen.

Die Zahnärztekammer bietet regelmäßig Schulungen zum Brandschutzhelfer für das gesamte Team an.

Der Kurs beinhaltet einen theoretischen und einen ausgedehnten praktischen Teil. Unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Bedingungen in einer Zahnarztpraxis werden die Grundkenntnisse im Brandschutz (zum Beispiel Verhalten im Brandfall sowie das Erkennen und Verhindern von Brandursachen) besprochen. Die Besonderheit des Kurses sind die praktischen Übungen im zweiten Teil: Neben der Handhabung von Feuerlöschern und Löschdecke wird auch die Orientierung in einem verrauchten Raum vermittelt und geübt.

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