2. Januar 2023

Weiterbildungsstipendium

Zahnmedizinische Fachangestellte, die an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen oder anspruchsvollen Aufstiegsfortbildungen (z. B. ZMP, ZMV, DH) teilnehmen möchten, können sich bei der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein um ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Das Angebot steht nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung.

Voraussetzungen und Dauer

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Abschluss der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten in Schleswig-Holstein mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser.
  • Zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre.

Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer – unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin – als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Zuschüsse

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.900 Euro – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.700 Euro.

Die Förderung einer Maßnahme ist vor deren Beginn zu beantragen. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme

Weitere Infos

Geringfügig Beschäftigte mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden können nicht gefördert werden. Arbeitssuchende können in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Agentur für Arbeit dies bestätigt.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.


Bei Fragen:

Andreas Noffke
Tel.: 0431 260926-60
E-Mail: noffke@zaek-sh.de