23. Mai 2023

Bauliche Anforderungen an den Aufbereitungsort

„Aufbereitung“ ist die Behandlung der kontaminierten Instrumente und medizinischen Geräte (Medizinprodukte) nach dem Einsatz am Patienten. Sie besteht aus den folgenden Arbeitsschritten: Vorbereitung für die Reinigung, Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation. An den Ort der Aufbereitung werden Anforderungen gestellt. Diese und weitere Aspekte des Themas sollen im Folgenden dargestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten der Risikogruppen semikritisch B und kritisch B wird möglichst ein eigener Aufbereitungsraum mit einer Bereichstrennung in unrein – rein – Lagerung gefordert. Dies ist bei Neu-, Zu- und Umbauten und möglichst auch in bestehenden Einrichtungen umzusetzen (KRINKO-Empfehlung 2012: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten).

Worum geht es?

Instrumente und andere Medizinprodukte, die bei der Behandlung von Patienten durch den Kontakt mit Geweben, Blut, Speichel, Aerosol mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen, die den Menschen z. B. durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, die Gesundheit schädigende Wirkungen etc. gefährden können) kontaminiert wurden, sind als potenziell infektiös anzusehen. Dies gilt auch für den Kontakt mit kontaminierten Medizinprodukten, Gegenständen, Flächen und Händen.

Die Aufbereitung dient der De-Kontamination der Medizinprodukte und damit der Beseitigung der möglicherweise vorhandenen Keime und Krankheitserreger in Hohlräumen und auf Oberflächen. Dazu ist der Arbeitsablauf der Aufbereitung ist von unrein (kontaminiert, häufig in der Farbe „Rot“ dargestellt) nach rein (dekontaminiert, keimarm, häufig in der Farbe „Grün“ dargestellt) zu gestalten. Die Übergangszone von rein nach unrein wird häufig mit der Farbe „Gelb“ gekennzeichnet. Die einzelnen Zonen sind klar voneinander zu trennen, denn die Gefahr einer Kreuzkontamination durch sich überschneidende Transport- oder Verkehrswege muss vermieden werden. Nur so kann eine Rekontamination der gereinigten, desinfizierten und sterilisierten Medizinprodukte verhindert werden.

Den einzelnen Zonen können folgende Arbeitsschritte der Aufbereitung sowie Geräte zugeordnet werden:

Unreine Zone

Übergangs-
zone von unrein nach rein

Reine Zone

Anlieferung, Vorbehandlung
Reinigung, maschinell oder manuell
Desinfektion
Geräte: Ultraschallgerät, Reinigungs-Desinfektions-Gerät (RDG) / Thermodesinfektor, DAC


Kontrolle
Pflege, Wartung, Ölung
Verpacken
Geräte: Pflegegerät, Einschweißgerät


Sterilisation
Freigabe zur erneuten Anwendung oder Lagerung
Dokumentation
Geräte: Sterilisator

Umsetzung in der Praxis

Räumliche Trennung
Wenn ein genügend großer Raum für die Aufbereitung zur Verfügung steht, kann der Arbeitsablauf fortlaufend (z. B. von links – unrein nach rechts – rein) oder auf gegenüberliegenden Seiten des Raumes eingerichtet werden. Somit ist eine räumliche Trennung der unreinen und reinen Prozesse möglich. (Siehe Grafik).

Aufbereitungsraum mit räumlicher Trennung der Prozesse von unrein, kontaminiert (rot) über desinfiziert (gelb) zu rein, sterilisiert (grün): 1 Spender für Einmalhandtücher, 2 Spender für Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmittel, 3 Ultraschallbad, 4 Handwascharmatur ohne Handberührung bedienbar, 5 Reinigungs- Desinfektionsgerät, 6 Aufbereitungsgerät für Hand- und Winkelstücke, 7 Lupe, 8 Einschweißgerät, 9 Sterilisator, 10 Freigabe, Dokumentation
© Henning Griebel

Sind die räumlichen Bedingungen eingeschränkter und ist z. B. beim Übergang von der unreinen zur reinen Zone die Gefahr einer Kontamination durch Verspritzen gegeben, können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden. So kann der Einbau einer vertikal positionierten, leicht zu reinigenden und zu desinfizierenden Platte oder Scheibe als Spritzschutz Abhilfe schaffen. Eine solche zusätzliche Barriere ist ebenfalls in Betracht zu ziehen, wenn der Platz zur Anlieferung kontaminierter Instrumente und Beladung des RDGs (unreine Zone) unmittelbar neben dem Arbeitsplatz für die Kontrolle und Freigabe der sterilisierten Medizinprodukte (reine Zone) liegt.

Organisatorische Trennung
Wenn in einem Aufbereitungsbereich oder -raum ausreichend Platz für die Einrichtung einer unreinen und einer reinen Zone fehlt, müssen die unreinen und reinen Arbeitsabläufe zeitlich-organisatorisch getrennt werden, um die Gefahr der Verschleppung von Keimen und der Rekontamination von bereits aufbereiteten Medizinprodukten zu unterbinden.

Dazu werden zunächst die unreinen Prozesse erledigt z. B. Abstellen von Trays mit benutzen Instrumenten, Einsortierung sämtlicher Instrumente und Trays in das Reinigungs-Desinfektions-Gerät (RDG). Nach einer gründlichen Reinigung und Flächendesinfektion folgen an dem nun reinen Arbeitsplatz die reinen Arbeitsgänge, z. B. Entnahme der gereinigten und desinfizierten Instrumente und Trays aus dem RDG, Verpackung und Sterilisation.

In bestehenden Praxen ohne gesonderten Aufbereitungsraum muss die Aufbereitung in einem Behandlungsraum erfolgen. Bei dieser zeitlich-organischen Trennung wird der Raum für eine bestimmte Zeit für Behandlungen gesperrt, z. B. von 12.00 bis 14.00 Uhr. Nach der Aufbereitung sowie der abschließenden Reinigung und Desinfektion der Arbeitsflächen kann der Raum dann erneut für die Patientenbehandlung genutzt werden.

Die aufeinander folgenden Arbeitsschritte der zeitlich-organisatorischen Trennung sowie bei der zeitlich-organisatorischen Änderung der Raumfunktion werden in einer Arbeitsanweisung festgeschrieben. Diese enthält zur Sicherstellung der oben genannten Qualitätskriterien genaue Angaben zum Ablauf der Prozesse, nach welchen Arbeitsschritten beispielsweise eine Flächendesinfektion durchzuführen ist.

Weitere Hinweise

  • Für die Medizinprodukte-Aufbereitung genutzte Räume, Flächen und Apparate sollen ausschließlich diesem Zweck dienen. Eine anderweitige Nutzung des Aufbereitungsraums, z. B. als Abstellfläche, Durchgangsverkehrsfläche, zum Umkleiden bzw. als Sozialraum ist aus Gründen der Infektionsprävention und des Arbeitsschutzes nicht zulässig.
  • Der Aufbereitungsraum muss über eine Lüftungsmöglichkeit verfügen (TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege). Die auch nach Arbeitsstättenrecht geforderte Lüftungsmöglichkeit ist wegen den zeitweise hohen Feuchte-lasten durch Wasserdampfabgabe aus den Prozessen besonders wichtig. Erfolgt die Erneuerung der Raumluft durch Fensterlüftung, empfiehlt der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin im Hygieneleitfaden einen Insektenschutz.

Für Fragen:

Dipl.-Biol. Rosemarie Griebel
Qualitätsmanagement
Tel.: 0431 260926-92
E-Mail: griebel@zaek-sh.de