Anzeige, An- und Abmeldung von Röntgeneinrichtungen
Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare zur An- und Abmeldung von Röntgengeräten bei der Zahnärztlichen Stelle Röntgen (ZSRö) sowie ein Anzeigeformular für die Meldung beim zuständigen Ministerium (MEKUN).
Beachten Sie bitte, dass das Anzeigeformular vom Ministerium pro Gerät ausgefüllt werden muss. Bei der Meldung bei der ZSRö können Sie die Meldungen auf einem Formular vornehmen.
Neuanmeldung eines Röntgengerätes:
Neues Röntgengerät oder bestehendes Gerät bei Praxisübernahme oder Übernahme eines Gerätes von einem anderen Betreiber
- Meldung bei der Zahnärztekammer: Neuanmeldung | Praxisübernahme
- Meldung bei dem Ministerium
- Checkliste Anmeldung neues Röntgengerät
- Checkliste Anmeldung bei Praxisübernahme
Abmeldung eines Röntgengerätes, Stilllegung, Praxisabgabe an einen anderen Betreiber
Mitnutzung eines Röntgengerätes:
z. B. bei einer Praxisgemeinschaft (dem Hauptnutzer gehört das Gerät und der Mitnutzer nutzt das Gerät mit) oder einer Apparategemeinschaft
- Meldung bei der Zahnärztekammer: Anmeldung | Abmeldung
- Meldung bei dem Ministerium
- Muster Betreibervertrag
- Checkliste Anmeldung von Mitnutzung eines Röntgengerätes