Anzeige, An- und Abmeldung von Röntgeneinrichtungen

Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare zur An- und Abmeldung von Röntgengeräten bei der Zahnärztlichen Stelle Röntgen (ZSRö) sowie ein Anzeigeformular für die Meldung beim zuständigen Ministerium (MEKUN).

Beachten Sie bitte, dass das Anzeigeformular vom Ministerium pro Gerät ausgefüllt werden muss. Bei der Meldung bei der ZSRö können Sie die Meldungen auf einem Formular vornehmen.

Neuanmeldung eines Röntgengerätes:

Neues Röntgengerät oder bestehendes Gerät bei Praxisübernahme oder Übernahme eines Gerätes von einem anderen Betreiber

Abmeldung eines Röntgengerätes, Stilllegung, Praxisabgabe an einen anderen Betreiber

Mitnutzung eines Röntgengerätes:

z. B. bei einer Praxisgemeinschaft (dem Hauptnutzer gehört das Gerät und der Mitnutzer nutzt das Gerät mit) oder einer Apparategemeinschaft

Umstellung von analogem auf digitalen Bildempfänger