Krebsregistergesetz

Hier finden Sie Informationen zu Meldungen an das Krebsregister sowie den Kontaktdaten zur Vertrauensstelle des Krebsregisters bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Sollte ein Verdachtsfall in der Praxis vorkommen, raten wir, den betreffenden Patienten zur Diagnosestellung und Weiterbehandlung an einen Spezialisten zu überweisen. Dieser übernimmt dann die Verpflichtung zur Meldung an die Vertrauensstelle des Krebsregisters.

Meldungen an das Krebsregister

Informationen der Vertrauensstelle des Krebsregisters

Verwaltungsvorschrift über die Vergütungen für Meldungen an das Krebsregister