Behandlung und ihre Dokumentation

Die Zahnarztpraxis ist dazu verpflichtet, für jede Patientin und jeden Patienten getrennt eine chronologische Dokumentation von Befunden und Behandlungsmaßnahmen zu führen (zahnärztliche Dokumentation). Die folgenden Dokumente beleuchten unterschiedliche Aspekte dieses Themenkomplexes:

Patientenrechtegesetz

Mit dem sogenannten Patientenrechtegesetz wurden die Rechte des Patienten gestärkt. Dies hat zu weiteren Verpflichtungen der Zahnarztpraxis im Hinblick auf Aufklärung des Patienten geführt. Ausführliche Informationen sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen.