Behandlung und ihre Dokumentation
Die Zahnarztpraxis ist dazu verpflichtet, für jede Patientin und jeden Patienten getrennt eine chronologische Dokumentation von Befunden und Behandlungsmaßnahmen zu führen (zahnärztliche Dokumentation). Die folgenden Dokumente beleuchten unterschiedliche Aspekte dieses Themenkomplexes:
- Teil 1: Karteikarte
- Teil 2: Elektronische Dokumentation
- Teil 3: Einsicht in Patientenunterlagen
- Teil 4: Weitergabe von Patientenunterlagen
- Teil 5: Besonderheiten bei Röntgenbildern
- Teil 6: Patientenbezogene Chargendokumentation / Dokumentation bei Sonderanfertigungen
- Teil 7: Dokumentation bei Dentalimplantaten
Patientenrechtegesetz
Mit dem sogenannten Patientenrechtegesetz wurden die Rechte des Patienten gestärkt. Dies hat zu weiteren Verpflichtungen der Zahnarztpraxis im Hinblick auf Aufklärung des Patienten geführt. Ausführliche Informationen sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen.