Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen enthalten Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. In der DIN 14096 „Brandschutzordnung“ wird eine Aufteilung in die Teile A, B und C vorgenommen.

Brandschutzordnung Teil A:
Dieser Teil gilt für alle, die sich in der Zahnarztpraxis aufhalten, ganz gleich, ob diese Personen dort beschäftigt oder als Patienten vorübergehend anwesend sind. Durch Aushängen des von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) kostenlos gelieferten Alarmplans erfüllen Sie die Anforderungen der oben genannten DIN-Norm. Der Alarmplan ist auch auf der Website der Berufsgenossenschaft BGW abrufbar. Dazu „Brände verhüten“ als Suchbegriff eingeben.

Brandschutzordnung Teil B:
Dieser Teil enthält Hinweise für Personen, die in der Praxis beschäftigt sind, sowie zusätzliche Hinweise zur Verhütung von Bränden. Da bei diesem Plan die räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten einer Zahnarztpraxis berücksichtigt werden müssen, kann an dieser Stelle lediglich eine Musterbrandschutzordnung Teil B vorgestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen, diese sehr ausführliche Fassung unbedingt individuell für Ihre Zahnarztpraxis anzupassen. Teilweise sind Streichungen notwendig, wenn sich beispielsweise in dem Gebäude, in dem Ihre Zahnarztpraxis liegt, keine automatische Brandmeldeanlage befindet:

Musterbrandschutzordnung als Word-Dokument