Amalgamfüllung / Quecksilber
Amalgamabscheider
An den Betrieb von Amalgamabscheidern werden in Schleswig-Holstein besondere Anforderungen gestellt. Hier finden Sie Umsetzungshinweise und Formblätter, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
- Rechtsgrundlagen für die Indirekteinleitung amalgamhaltigen Abwassers
- Amalgamabscheider – Generalinspektion nur von zugelassenen Fachkundigen
- Liste der Fachkundigen gemäß ZFVO für den Untersuchungsbereich Amalgamabscheider
- Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)
- Gemeinsames Merkblatt: Einleitungen von amalgamhaltigem Abwasser aus der Zahnbehandlung
- Ergänzende Hinweise und Erläuterungen zu Anhang 50 „Zahnbehandlung“
- Meldung Amalgamabscheider Formulare 1-2
- Prüfbogen Amalgamabscheider – Formular 3
- Aufsichtsbehörden Betrieb von Amalgamabscheidern