BuS-Dienst

Jede Arbeitgeberin oder jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich.

Auch in Zahnarztpraxen ist die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber, die oder der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, dazu verpflichtet, die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst) zu regeln. Dies erfolgt auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften und dient dazu, dass Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt werden und alle Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können.

Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bietet durch ihren Rahmenvertrag mit einem Unternehmen die Möglichkeit, einen Betreuungsvertrag für eine Regelbetreuung abzuschließen.

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