Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz
Die Zahnärztin / der Zahnarzt ist als Arbeitgeberin / Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz in der Praxis eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (Ablauf siehe hier!). Diese Vorgaben gelten gemäß Mutterschutzgesetz auch für die Arbeitsplätze der schwangeren sowie der stillenden Mitarbeiterinnen.
Dazu muss unabhängig von einem konkreten Schwangerschaftsfall beurteilt werden, ob an dem Arbeitsplatz mögliche Gefährdungen für schwangere bzw. für stillende Frauen bestehen und ob diese durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden können (Siehe Checklisten weiter unten!). Schutzmaßnahmen können z. B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Verwendung von Schutzkleidung sein.
Sobald eine Mitarbeiterin ihre Arbeitgeberin / ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft oder Stillzeit informiert, muss eine weitere, anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, haben wir für Sie insgesamt fünf Checklisten für die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze der angestellten Zahnärztinnen und der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) , jeweils nach den Kriterien Schwangerschaft und Stillzeit erstellt. Darin sind auf der Grundlage des Mutterschutzgesetzes alle Risiken, die für schwangere bzw. stillende Frauen eintreten können, aufgeführt. Gefährdungen, die in der Zahnarztpraxis nicht relevant sind (z. B. Vibrationen, Kälte oder bestimmte Keime), haben wir bereits mit einem „Nein“ beantwortet, sodass Sie nur noch diejenigen Risiken, die für den betreffenden Personenkreis in Ihrer Praxis zutreffen können, beurteilen müssen.
Die Gefährdungsbeurteilungen können von der Arbeitsschutzbehörde oder im Fall einer möglichen Freistellung einer stillenden Mitarbeiterin von Krankenkassen verlangt werden.
Checklisten
Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz
- anlassunabhängig
- für schwangere Zahnärztinnen
- für stillende Zahnärztinnen
- für schwangere Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
- für stillende Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
🔗 Anlagen .
- 1a Gefahrstoffe für schwangere Frauen – Einordnung und Kennzeichnung
- 1b Gefahrstoffe für stillende Frauen – Einordnung und Kennzeichnung
- 2 Dokumentation der Ersatzstoffprüfung
- 3 Übertragung schwangerschaftsrelevanter Biostoffe sowie postnatales Infektionsrisiko
- 4 Einstellung von Mitarbeitern (ZFA, u. a.) – Untersuchungen und Impfungen