Migranten als Patienten

Im Rahmen der von der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausgelobten Willkommenskultur kommen immer wieder Asylbewerberinnen und -bewerber in unser Bundesland und sollen im Fall des Falles auch zahnärztlich versorgt werden. Mitunter stehen diese Personen dann unangekündigt, ohne Kenntnis der deutschen Sprache und ohne adäquate Begleitung durch „Kultur- und Sprachdolmetscher“ in der Praxis.

Eine Anamnese ist dann kaum möglich. Ein verstandenes Aufklärungsgespräch ist die Voraussetzung für die rechtswirksame Einwilligung in die Behandlung. Ohne rechtswirksames Einverständnis kann auch die medizinisch gebotene Heilbehandlung juristisch als Körperverletzung gewertet werden. Andererseits darf in Notfällen die Hilfeleistung nicht unterlassen werden.

Mit diesem Konflikt sind die Praxen nach wie vor allein gelassen. Als Hilfestellung hat die Bundeszahnärztekammer Anamnesebögen beziehungsweise die wichtigsten Fragen an zahnärztliche Patienten in „gängigen Flüchtlingssprachen“ sowie ein „Piktogrammheft“ bereitgestellt, das die sprachlose Kommunikation erleichtern soll. Eine Gewähr dafür, dass alles wirklich perfekt übersetzt ist, können wir nicht geben.

Für den angesprochenen Personenkreis werden in Zusammenarbeit mit Gesetzlichen Krankenkassen Krankenversicherungskarten ausgegeben. Ab dem 15ten Monat des Aufenthaltes in Deutschland erfolgt grundsätzlich die Aufnahme in die Gesetzliche Krankenversicherung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum. Nähere Informationen zur Abrechnung erhalten Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.