Schlichtung

Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sieht es als eine wichtige Aufgabe an, bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sofern sich diese auf die Berufsausübung von Kammermitgliedern beziehen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Zahnärzten steht sie weder auf der einen noch auf der anderen Seite, sondern genau in der Mitte. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein eine Patientenberatungsstelle eingerichtet.
Darüber hinaus hat sie für eine gütliche und rechtsverbindliche Beilegung von Streitigkeiten einen Schlichtungsausschuss gemäß Heilberufekammergesetz eingerichtet.

Der Schlichtungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern – einem Justitiar und zwei Zahnärzten.
Ein Schlichtungsversuch zwischen Kammermitgliedern und Dritten bedarf der Zustimmung der Beteiligten. Nach Beendigung der Verhandlungsvorbereitungen wird in der Regel ein mündlicher Verhandlungstermin festgelegt. Im Rahmen der Verhandlung wird mithilfe des Ausschusses gemeinsam mit den Parteien versucht, eine Lösung zu finden. Dabei zielt das Schlichtungsverfahren, auf der Grundlage eines zahnmedizinisch und juristisch begründeten Vermittlungsvorschlages, auf eine gütliche Streitbeilegung ab. Der Empfehlung des Ausschusses können die Streitbeteiligten folgen oder andere Wege einer Einigung suchen. Der Schlichtungsausschuss kann ein Sachverständigengutachten zur fachlichen Klärung veranlassen.

Über die Kosten des Verfahrens entscheidet der Ausschuss nach billigem Ermessen durch Beschluss. Für den Patienten ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei, hiervon ausgenommen sind die Kosten für ein gegebenenfalls einzuholendes Gutachten.

Ein Antrag auf Schlichtung kann formlos bei der Zahnärztekammer gestellt werden.