Onlineveranstaltung
Der EU AI Act – neue Anforderungen an den Einsatz von KI in Zahnarztpraxen
Referent
Zertifizierter DISG®-Persönlichkeitstrainer; Zertifizierter Coach und Trainer (univ.) – (Ausbildung/Zertifikatsstudium beim Europäischen Hochschulverbund, dvct-zertifiziert); Gesetzlich zertifizierter Mediator (nach § 2 Abs. 6 ZMediatAusbV); Lösungsorientierter Coach (Institut für Bildungscoaching); Promotion zum Dr. phil. in Bildungswissenschaft/Pädagogik (Personalentwicklung: Mentoring) an der Universität der Bundeswehr, München; Studium der Wirtschaftspädagogik mit Arbeits- und Organisationspsychologie an der Ludwig-MaximiliansUniversität in München, Abschluss: Dipl.-Hdl.; Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit Prüfung vor der Steuerberaterkammer München; seit 04/2018: Aufsichtsratsvorsitzender: to be sure maklerservice AG, München; (www.to-be-sure.de); seit 09/2004: Geschäftsinhaber BildungsManagement & Consulting (BiMaCon), München; (www.bimacon.eu); seit 10/2010: diverse Lehraufträge an renommierten Universitäten (LMU München, SteinbeisHochschule Berlin, Technische Hochschule Ingolstadt): Personalwirtschaft, Unternehmensführung, Betriebswirtschaftliche Führung und aktuelle Fragestellungen des Managements, Personalentwicklung im Bildungsbereich.
Lehrgangsinhalte
Seit Februar 2025 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft. Damit sind klare Vorgaben zur Nutzung künstlicher Intelligenz in Unternehmen in Kraft getreten – und damit auch in Zahnarztpraxen.
Je nach Risikoklasse der eingesetzten Systeme ergeben sich unterschiedliche rechtliche Anforderungen.
Besonders relevant ist dies für Praxisinhaber*innen und ihre Teams, wenn beispielsweise:
- ChatGPT zur Erstellung von Arztbriefen, Social-Media-Inhalten, Arbeitszeugnissen oder Korrespondenz mit Krankenkassen genutzt wird,
- oder wenn KI-basierte Software zur Analyse von Röntgenbildern, zur Karies- oder Parodontaldiagnostik oder zur Therapieplanung zum Einsatz kommt,
- oder wenn beispielsweise KI-gestützte, moderne Telefon-, Dokumentations- oder Abrechnungssoftware verwendet wird.
Hier sind – laut EU-Verordnung – Aufklärungspflichten gegenüber Patienten und Mitarbeitenden zu erfüllen.
Darüber hinaus sind nach Artikel 4 auch nachweisbare Schulungen der Anwender erforderlich, ebenso wie eine saubere Dokumentation im Qualitätsmanagement.
Im Rahmen des Seminars wird gezielt auf die neuen Anforderungen des EU AI Acts eingegangen und welche Implikationen dies für den Praxisalltag hat.