Ehrenurkunden zum Arbeitsjubiläum
Beschäftigte, die über viele Jahre in einer Zahnarztpraxis, im ÖGD, einer Zahnklinik oder bei der Bundeswehr tätig sind, zeigen damit ihre Betriebstreue und Identifikation mit Ihnen als Arbeitgeber/-in. Diese langjährige Treue verdient eine Würdigung.
Ihnen gratulieren wir zu diesen besonderen Mitarbeitenden und stellen gerne auf Ihren Antrag hin eine Ehrenurkunde aus.
Die Zahnärztekammer-Ehrenurkunden für Arbeitsjubiläen können ab einer Unternehmenszugehörigkeit von zehn Jahren im fünfjährigen Turnus ausgestellt werden. Gerne gehen wir auch inhaltlich auf Ihre speziellen Wünsche ein, z. B. bei Ruhestand nach langjähriger Tätigkeit.
Die Ehrenurkunde kann ausschließlich von Ihnen als Arbeitgeber/-in bei der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein beantragt werden. Die Überreichung an die Jubilare erfolgt durch Sie.
Bitte bestellen Sie die Ehrenurkunde mindestens zwei Wochen vor dem Dienstjubiläum, um eine rechtzeitige Lieferung zu garantieren. Es fallen für das Erstellen von Ehrenurkunden keine Kosten für Sie an; es handelt sich um einen Service Ihrer Zahnärztekammer.