Datenschutz und elektronische Datensicherheit
Zum Datenschutz gehört die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht über alles, was dem Behandelnden in seiner Eigenschaft als Zahnarzt anvertraut worden und bekannt geworden ist.
Bei der gesetzlich geforderten Dokumentation des Behandlungsgeschehens in einer Patientenakte – in papierner oder elektronischer Form – werden immer sensible Daten erstellt, die einen sorgsamen Umgang erfordern. Der Schutz personenbezogener, inklusive gesundheitsbezogener Daten gehört zu den Grundrechten der Patientinnen und Patienten.
Um den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten zu stärken und den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen, wurde sowohl die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen.
Auf dieser Seite haben wir die Dokumente, Checklisten und Hinweise zum Thema „Datenschutz“ zusammengestellt, die für Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein wesentlich sind. Außerdem finden Sie im Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem im Modul „Datenschutz“ weitere Informationen, Empfehlungen und Arbeitshilfen zu den wichtigsten Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz.
Allgemeine Informationen
- ULD: Datenschutzrechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und externem zahntechnischen Labor
- Anleitung zur Verschlüsselung von Dateien (7-Zip)
- FAQ – Fragen und Antworten zum Datenschutz
- Zahnärztliches Qualitätsmanagement (ZQMS) in Schleswig-Holstein mit Modul Datenschutz
- Kurse zur Datenschutz-Grundverordnung und zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutz-Update
- Selbst-Check für Arzt-/Zahnarztpraxen
- Teil 1: Empfang und Wartebereich
- Teil 2: Behandlungsbereich
- Teil 3: Informationstechnologie
- Teil 4: Informationstechnik
- Teil 5: Datenübermittlung – Datenaustausch
- Teil 6: Praxisverwaltung und der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Teil 7: Patientenrechte und die Informationspflicht bei Datenschutzverstößen
- Teil 8: Outsourcing und Videoüberwachung in der Praxis
- Interview mit Marit Hansen, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein
Zahnärzteblatt 10/2016
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz – ULD
- Website
- ULD: Datenschutzrechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und externem zahntechnischen Labor
- Broschüre Datenschutzbeauftragter
- Broschüre Informationspflichten
- Weiteres Informationsmaterial
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz und IT-Sicherheit
- Leitfaden BZÄK und KZBV
- Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis mit technischer Anlage zum IT-Sicherheitsstandard, Deutsches Ärzteblatt
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Anleitung zur Verschlüsselung von Dateien (7-Zip)