Datenschutz und elektronische Datensicherheit

Zum Datenschutz gehört die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht über alles, was dem Behandelnden in seiner Eigenschaft als Zahnarzt anvertraut worden und bekannt geworden ist.

Bei der gesetzlich geforderten Dokumentation des Behandlungsgeschehens in einer Patientenakte – in papierner oder elektronischer Form – werden immer sensible Daten erstellt, die einen sorgsamen Umgang erfordern. Der Schutz personenbezogener, inklusive gesundheitsbezogener Daten gehört zu den Grundrechten der Patientinnen und Patienten.

Um den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten zu stärken und den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen, wurde sowohl die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen.

Auf dieser Seite haben wir die Dokumente, Checklisten und Hinweise zum Thema „Datenschutz“ zusammengestellt, die für Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein wesentlich sind. Außerdem finden Sie im Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem im Modul „Datenschutz“ weitere Informationen, Empfehlungen und Arbeitshilfen zu den wichtigsten Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz.

Allgemeine Informationen

Datenschutz-Update

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz – ULD

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Datenschutz und IT-Sicherheit

Wirksame Hilfe contra Schweigepflicht?