Infektionshygienische Überwachung

Ministerium für Justiz und Gesundheit
II 51 Infektionsschutz, Infektions- und Krankenhaushygiene, Infektionsepidemiologie, Impfwesen
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
E-Mail: poststelle@jumi.landsh.de
DE-Mail: poststelle@jumi.landsh.de-mail.de
Tel.: 0431 988-0
Fax: 0431 988-3870
Website

Öffentlicher Gesundheitsdienst, Hygiene, Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz

Vollzug durch:

Öffentliche Gesundheitsdienste – Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte,
Adressen siehe hier

Aufgaben:

  • Strukturelle Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene, Qualitätssicherung
  • Risikobewertung (Übertragungswege für Krankheitserreger in der Zahnheilkunde)
  • Infektionspräventive Maßnahmen am Patienten, Vorgehen bei invasiven Maßnahmen (aseptisches Arbeiten etc.)
  • Infektionspräventive Maßnahmen des Behandlungsteams
  • Schutzkleidung zur Verhütung der Weiterverbreitung von Infektionserregern, Aufbereitung/ Waschen von Schutzkleidung
  • Wasserführende Systeme
  • Abformungen und zahntechnische Werkstücke
  • Vorgehen bei Auftreten von Infektionserkrankungen
  • Umgang mit immunsupprimierten Patienten
  • Impfschutz
  • Bauliche Anforderungen
  • Fragen der Versorgung und Entsorgung wie Lagerung von Gebrauchsgegenständen, Anforderung an Textilien, Abfallgruppen etc.

Ansprechpartner finden Sie hier.

Diese Überwachungsinhalte spiegeln die Inhalte der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde–Anforderungen an die Hygiene“ wider.
Diese Empfehlung wird nicht mehr aktualisiert. Das RKI verweist bezüglich fachspezifischer Fragestellungen grundsätzlich auf die Expertise der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ).