Was mache ich im Notfall?
In Schleswig-Holstein gibt es den zahnärztlichen Notfall·bereitschafts·dienst.
Der zahnärztliche Notfall·bereitschafts·dienst gilt für folgende Tage:
- von freitags ab 15.00 Uhr bis montags 6.00 Uhr
- an gesetzlichen Feiertagen
Es haben immer verschiedene Praxen Dienst.
Welche Praxis in ihrer Nähe Notfall·bereitschafts·dienst hat sehen sie hier: