Aufgaben/Pflichten/Möglichkeiten des Datenschutzbeauftragten nach der Datenschutzgrundverordnung / BDSG

Referent

Torsten Koop ULD Schleswig-Holstein

Lehrgangsinhalte

In Zahnarztpraxen muss nach dem Datenschutzrecht ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn dort in der Regel mindestens 10 Personen (inklusive des Praxisinhabers) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In diesem Fall müssen Sie sich als Praxisinhaber entscheiden, ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen.
Sollten Sie sich für die interne Lösung entscheiden und einen Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellen (Sie als Praxisinhaber können nicht Datenschutzbeauftragter sein), bietet die Zahnärztekammer diesen Kurs an. Der Kurs, gehalten von einem Mitarbeiter des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein), vermittelt den Teilnehmern die Kenntnisse, die erforderlich sind, um die Anforderungen, die an einen Datenschutzbeauftragten gestellt werden, zu erfüllen.

Kursinhalte sind:

- Pflicht zur Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
- Qualifikation, Aufgaben und Möglichkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
- Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht,
- Zulässigkeit der Datenerhebung,
- Darstellung der neuen Informationspflichten,
- datenschutzgerechte Gestaltung von Einwilligungen, Aufnahmeverträgen etc.,
- Umfang, Art und Dauer der Speicherung von Patientendaten,
- Darstellung von Übermittlungsbefugnissen an Dritte,
- Pflicht zur Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten,
- exemplarische Darstellung von organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Datensicherheit,
- Möglichkeit der Beauftragung externer Dienstleister,
- Darstellung von Patientenrechten,
- Darstellung des Selbstcheck für Zahnarztpraxen.