Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA
Referent
Studium in Kiel, Praxis in Kiel seit 1988, Mitglied in der Kammer und in mehreren Ausschüssen: ZSRö, ZFA, Schlichtung-ZFA, Prüfungsausschuss ZFA, Berufsbildung; Vorstand der Kammer für das Resort Praxispersonal.
Lehrgangsinhalte
ZFA, die im Bereich Röntgen tätig sind, müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben.
Diese Kenntnisse müssen regelmäßig vor Ablauf von 5 Jahren aktualisiert werden.
Zielgruppe:
- Ausbildung abgeschlossen im Jahr 2020 oder
- letzter Aktualisierungskurs im Jahr 2020.
Themen:
- Stand der Technik im Strahlenschutz,
- neue Entwicklungen der Gerätetechnik,
- aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung,
- Erfahrungen der ärztlichen / zahnärztlichen Stellen,
- geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen,
- Abschlusstest.
Zum Ende des Kurses ist eine Leistungskontrolle (Multiple-Choice-Test) vorgeschrieben, der sich auf die Inhalte der Vorträge bezieht.
Voraussetzung für die Kursteilnahme ist der Besitz einer gültigen Bescheinigung über den Erwerb der Röntgen-Kenntnisse (gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 48 Abs. 1 StrlSchV) sowie die regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse alle 5 Jahre in anerkannten Kursen.