Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Mitglieder mit Fachkundenachweis / Examen 2019

Referierende

Dipl.-Physiker Andreas Ernst-Elz

Bis 30.09.2021 Leiter des Referates Strahlenschutz, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, (seit 1995 Vertreter des Landes in Bund-Länder-Gremien und zuständig für den Vollzug des Strahlenschutzrechts in Schleswig-Holstein).

Priv.-Doz. Dr. Dr. Hendrik Naujokat

Studium Medizin und Zahnmedizin in Göttingen und Kiel; 2012-2023 Mitarbeiter und Oberarzt der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie UKSH Campus Kiel; 2020 Habilitation zum Thema Knochenregeneration und Kieferrekonstruktion; seit 2023 Tätigkeit in der MKG-Gemeinschaftspraxis Kerscher-Körner-Föge in Kronshagen.

Dr. Kai Voss

1975 - 1981 Studium der Zahnmedizin in Kiel; 1982 - 1983 Assistent in freier Praxis; 1983 Promotion; Preisträger der Schleswig-Holsteinischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; seit 1984 niedergelassen in eigener Praxis in Kirchbarkau, Kreis Plön; seit 1988 Mitglied der Kammerversammlung und im Ausschuss Umwelt und Praxisführung; seit 1992 Vorstand der Zahnärztekammer; seit 2013 Vizepräsident der Zahnärztekammer; Vorstand für Qualitätsmanagement; Vorsitzender der Zahnärztlichen Stelle Röntgen; Mitglied in den Ausschüssen Nachhaltigkeit, Praxisführung und Hygiene, Dentalinstrumente, Bürokratieabbau sowie Röntgen und Strahlenschutz der BZÄK, Redaktionsmitglied im Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin.

Lehrgangsinhalte

Nach dem Strahlenschutzrecht ist es für jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt Pflicht, die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre zu aktualisieren. Bei Überschreiten der Aktualisierungsfrist kann die zuständige Stelle die Fachkunde entziehen oder deren Fortgeltung mit Auflagen versehen. Aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 mussten wir wiederholt Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz absagen. Sollte es deswegen bei Ihnen zu einer Fristüberschreitung gekommen sein, melden Sie ich bitte bei uns. Wir werden eine Lösung finden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Ansprechpartner bei Fristüberschreitung:
Frau Hagedorn, Tel. 04 31/26 09 26-91 / Herr Jung, Tel. 04 31/26 09 26-93.

Die Aktualisierung der allgemeinen Fachkunde im Strahlenschutz kann auch durch die Teilnahme an einem DVT-Fachkundekurs erreicht werden.

Zielgruppe: Zahnärztinnen und Zahnärzte mit:
- Fachkundeerwerb (i. d. R. Staatsexamen) in 2019 oder
- Letzter Aktualisierungskurs in 2019 oder
- Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle bei Fristüberschreitung

Referenten und Themen:
- Dipl.-Physiker Andreas Ernst-Elz:
Internationale Strahlenschutznormen (ICRP) und aktueller Stand des Strahlenschutzrechts.
- PD Dr. Dr. Hendrik Naujokat:
Digitales Röntgen; Digitale dentale Volumentomographie (DVT); 3-dimensionale Implantatplanung.
- Dr. Kai Voss:
Strahlenbelastung in der Zahnmedizin, praktische Auswirkung der Richtlinien, Qualitätssicherung; Konstanzprüfung; Aufgaben der Zahnärztlichen Stelle; Dokumentation; Weitergabe von Röntgenbildern (praktisches Vorgehen).
- Abschlusstest (Multiple Choice).

Voraussetzung für die Kursteilnahme ist der Besitz einer gültigen Bescheinigung über den Erwerb der Röntgen-Fachkunde sowie die regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde alle 5 Jahre in anerkannten Kursen.