Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene

Referent

Dr. Kai Voss

1975 - 1981 Studium der Zahnmedizin in Kiel; 1982 - 1983 Assistent in freier Praxis; 1983 Promotion; Preisträger der Schleswig-Holsteinischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; seit 1984 niedergelassen in eigener Praxis in Kirchbarkau, Kreis Plön; seit 1988 Mitglied der Kammerversammlung und im Ausschuss Umwelt und Praxisführung; seit 1992 Vorstand der Zahnärztekammer; seit 2013 Vizepräsident der Zahnärztekammer; Vorstand für Qualitätsmanagement; Vorsitzender der Zahnärztlichen Stelle Röntgen; Mitglied in den Ausschüssen Nachhaltigkeit, Praxisführung und Hygiene, Dentalinstrumente, Bürokratieabbau sowie Röntgen und Strahlenschutz der BZÄK, Redaktionsmitglied im Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin.

Lehrgangsinhalte

Der Infektionsschutz in der Zahnarztpraxis wird durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, Normen und Empfehlungen geregelt.

Der Kurs stellt die wesentlichen Inhalte der aktuell gültigen Regelungen dar. Es werden lösungsorientierte und praxisgerechte Hilfen zu folgenden Themen gegeben.

- Infektionsrisiko und Infektionswege,
- Umgang mit dem DAHZ-Hygieneleitfaden,
- Erstellung eines praxisindividuellen Hygieneplans,
- besondere Anforderungen bei Risikoeingriffen / Risikopatienten,
- Händehygiene, persönliche Schutzausrüstung,
- Aufbereitung von Medizinprodukten (Inhalte gemäß Anlage 6 der RKI-Empfehlungen 2012),
- Flächendesinfektion,
- Wasser führende Systeme und Absauganlage,
- Desinfektion von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken,
- Wäschedesinfektion,
- Abfallentsorgung,
- Antiseptik, Antibiotikaprophylaxe, Postexpositionsprophylaxe,
- bauliche Anforderungen,
- Qualitätssicherung,
- Vorbereitung auf Praxisbegehungen durch LAsD und Gesundheitsämter.

Verantwortlich für den Infektionsschutz ist eine Person mit zahnärztlicher Approbation, also der Praxisinhaber, auch wenn die einzelnen Hygienemaßnahmen an Mitarbeiter delegiert werden können. Es hat sich daher besonders bewährt, wenn dieser Kurs vom Praxisinhaber mit der für die Hygiene zuständigen ZFA oder dem ganzen Team besucht wird.

Die Teilnehmer erhalten eine Kursbescheinigung zum Nachweis der Aktualisierung der erforderlichen Sachkenntnis des Personals.

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