Alles wird teurer, nur die GOZ nicht. Ärgerst Du Dich noch oder vereinbarst Du schon?

Referierende

Dr. Anita Baresel
Dr. Roland Kaden

1981 - 1986 Studium der Zahnmedizin in Berlin; 1986 wiss. Assistent Abt. Zahnerhaltung; 1989 Niederlassung Heide / Dithmarschen; 1995 Promotion; seit 15 Jahren Vorstand Kreisverein der Zahnärzte Dithmarschens; seit 2005 Mitglied der Kammerversammlung und Mitglied im GOZ-Ausschuss; Gründungsmitglied und Vizepräsident des Berufsverbands der Allgemeinzahnärzte (BVAZ); Gründungsmitglied eines implantologischen Studien Clubs; seit 2011 Referent für Gebührenrecht im Vorstand der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein; seit 2015 Mitglied im Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK; seit März 2017 Landesvorsitzender des FVDZ.

Lehrgangsinhalte

Patientinnen, Patienten und Politik erwarten von Zahnärztinnen und Zahnärzten zu Recht qualitativ hochwertige Leistungen auf aktuellem Wissenstand.

Der zahnärztliche Punktwert, der nach dem Willen des Gesetzgebers 1988 die Aufgabe haben sollte, die wirtschaftliche Entwicklung abzubilden, gilt seit 36 Jahren unverändert. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Inflationsverluste und allgemeine und Praxiskostensteigerungen haben unsere Honorare entwertet.

Um Sie zu motivieren, zu sensibilisieren und fit zu machen, das Honorar leistungsgerecht zu kalkulieren und gebührenrechtlich korrekt mit den Patientinnen und Patienten zu vereinbaren, startet Ihre Zahnärztekammer Schleswig-Holstein eine GOZ-Kampagne.

Mit der Kampagne befähigen wir Sie zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation ihrer zahnärztlichen Leistungen. Wie können Sie mit einfachen Mitteln Ihre wirtschaftlichen Praxiskennzahlen erstellen? Vergleichen Sie die privatzahnärztlichen mit den Honoraren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Berechnen Sie Ihr Honorar nie unter halb des Niveaus der GKV.

Welche Möglichkeiten zur Bemessung des zahnärztlichen Honorars kennen Sie? Wie begründen Sie oberhalb des durchschnittlichen Steigerungsfaktors nach § 5 GOZ richtig? Was können Sie tun, wenn selbst der der Steigerungsfaktor 3,5 nicht das Niveau des GKV-Honorars erreicht?

Um den Anspruch auf das angemessene Honorar nicht zu verlieren sind bestimmte gesetzlich festgelegte Formalien notwendig. In der Kampagne stellen wir Ihnen die entsprechenden Formulare vor und geben Ihnen Tipps, wie sie ein von der GOZ abweichendes Honorar zeitsparend und praxistauglich gebührenkonform umsetzen können.

Es finden mehrere Veranstaltungen gleichmäßig über das Kammergebiet verteilt statt. Sie können sich bei jedem dieser Termine anmelden. Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht: First come – first served!

Die Veranstaltungen sind für Sie kostenfrei.